Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt unrechtmäßig Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen genehmigt hat. Diese Entscheidung bestätigt das Urteil der ersten Instanz, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
Dieses Musterverfahren betrifft 7,8 Millionen Dieselautos mit illegalen Abschalteinrichtungen, die auf deutschen Straßen unterwegs sind und hohe Stickoxid-Emissionen verursachen. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fordert den Bundesverkehrsminister Schnieder auf, das Kraftfahrt-Bundesamt anzuweisen, alle betroffenen Fahrzeuge entweder nachzurüsten oder stillzulegen – auf Kosten der Hersteller.
Mit dem Urteil könnten jährlich tausende Todesfälle durch Stickstoffdioxid vermieden werden. Die DUH hat einen bedeutenden Sieg für saubere Luft errungen: Das Gericht entschied gegen temperatur- und höhenabhängige Abschalteinrichtungen bei einem VW Golf 2.0 TDI mit EA 189 Motor der Euro-5-Norm.
Die DUH fordert nun sofortige Maßnahmen zur Rückrufaktion aller Fahrzeuge mit solchen Einrichtungen sowie deren Nachrüstung oder Stilllegung durch die Hersteller. Trotz eines Software-Updates im Jahr 2016 erlaubte das KBA weiterhin den Betrieb dieser Autos mit illegalen Vorrichtungen.
Laut Europäischer Umweltagentur sterben jährlich über 28.000 Menschen in Deutschland aufgrund von Stickstoffdioxidbelastung – ein Problem verschärft durch diese Fahrzeuge. Das Urteil betrifft rund 7,8 Millionen Dieselautos der Normen Euro 5 bis Euro 6c und weitere Verfahren zu ähnlichen Genehmigungen sind anhängig.
Jürgen Resch kritisiert vergangene Verkehrsminister scharf: „Das heutige Urteil ist ein klares Signal gegen jene Ministerien, die Profite über Gesundheit stellten.“ Er fordert den aktuellen Minister Patrick Schnieder auf zu handeln und betont die Notwendigkeit einer wirksamen Abgasreinigung auch im Winter sowie Entschädigungen für Fahrzeughalter.
Anwalt Remo Klinger hebt hervor: „Dieses Urteil zeigt die Stärke unserer unabhängigen Justiz – hier zählt allein Recht und Argumentation.“
Zusammenfassung:
Im April 2018 reichte die DUH Klage gegen das KBA ein; nach Bestätigung ihrer Berechtigung durch den Europäischen Gerichtshof folgte im Februar 2023 eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig für die DUH-Klage (3 A 113/18). Berufung seitens des KBA und VW wurde abgelehnt vom Oberverwaltungsgericht Schleswig ohne Möglichkeit zur Revision.