Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat bestätigt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt unrechtmäßig Abschalteinrichtungen genehmigt hat. Diese Entscheidung der ersten Instanz wurde damit bekräftigt, und eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich.
Dieses Musterverfahren betrifft 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen in Deutschland, die zu einem erhöhten Stickoxidausstoß führen. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesverkehrsminister Schnieder auf, sofortige Maßnahmen zu ergreifen: Entweder sollen die betroffenen Fahrzeuge nachgerüstet oder stillgelegt werden – und zwar auf Kosten der Hersteller.
Durch dieses Urteil könnten jährlich tausende Todesfälle durch Stickstoffdioxid vermieden werden. Die DUH hat einen bedeutenden Erfolg für saubere Luft erzielt: Das Gericht entschied im Fall eines VW Golf 2.0 TDI mit EA 189 Motor der Euro-5-Norm gegen temperatur- und höhenabhängige Abschalteinrichtungen.
Das KBA hatte zuvor VW erlaubt, diese Fahrzeuge nach einem Software-Update wieder fahren zu lassen – trotz bestehender illegaler Einrichtungen. Dadurch emittieren sie weiterhin mehr gesundheitsschädliche Stickoxide als zulässig sind. Laut Europäischer Umweltagentur sterben in Deutschland jährlich über 28.000 Menschen an den Folgen von Stickstoffdioxidbelastung.
Jürgen Resch bezeichnet das Urteil als klare Kritik an den Verkehrsministern der letzten Dekade, die Profit über Gesundheit stellten und keine Verantwortung für Dieselgate trugen. Er fordert nun konkrete Handlungen vom aktuellen Minister Schnieder zur Umsetzung des Urteils sowie finanzielle Entschädigungen für Fahrzeughalter durch die verantwortlichen Konzerne.
Anwalt Remo Klinger hebt hervor: Das Urteil zeigt nicht nur den Weg zur Nachrüstung schadstoffreicher Autos auf; es ist auch ein starkes Signal für eine unabhängige Justiz – wo allein Recht und Argument zählen.
Hintergrund:
Im April 2018 klagte die DUH gegen das KBA im Namen der Bundesregierung. Der Europäische Gerichtshof bestätigte im November 2022 ihre Klageberechtigung (C 873/19). Im Februar 2023 folgte das Verwaltungsgericht Schleswig dieser Auffassung (3 A 113/18). Gegen diese Entscheidung legten sowohl das KBA als auch VW Berufung ein; jedoch gab ihnen nun auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig nicht recht – ohne Möglichkeit zur Revision.
Pressekontakt:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
Telefon: +49 (0)1713649170
E-Mail: resch@duh.de - Prof Dr Remo Klinger, Rechtsanwalt bei Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Telefon: +49 (0)1712435458
E-Mail: klinger@geulen.com - DUH-Newsroom:
Telefon:+49(0)30240086720
E-Mail:presse@duh.de