Die Anzahl der positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren hat sich seit 2016 auf über 79.100 im Jahr 2024 mehr als verdreifacht.
Wie im Vorjahr ist die Türkei das am häufigsten vertretene Land für Ausbildungsabschlüsse, während die Zahl der anerkannten Qualifikationen aus der Ukraine sich mehr als verdoppelt hat.
Der Beruf des Pflegefachmanns/-frau bleibt nach wie vor der am häufigsten anerkannte Abschluss.
Im Jahr 2024 stieg die Anzahl der in Deutschland anerkannten Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, weiter an. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) erhielten etwa 79.100 Anträge auf Anerkennung eine positive Entscheidung – ein Anstieg von 21 % gegenüber dem Vorjahr (65.300 in 2023). Seit Beginn der systematischen Erfassung von bundes- und landesrechtlich geregelten Verfahren zur Anerkennung im Jahr 2016 zeigt sich ein kontinuierlicher Anstieg, sodass sich die Zahl mittlerweile mehr als verdreifacht hat (26.200 in 2016). Mit insgesamt 9.200 positiven Bescheiden bleibt die Türkei auch im Jahr 2024 das führende Land bezüglich Ausbildungsabschlüssen; gefolgt von der Ukraine, deren Qualifikationen stark zugenommen haben und sie zuvor noch den siebten Platz belegte.
Von den Antragstellenden mit positiv beschiedenen Verfahren im Jahr 2024 haben rund 87 % ihre berufliche Qualifikation außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben, zu dem neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich die Schweiz gehören. Das durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Verfahren ermöglichte dabei rund 4.900 Anerkennungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Frauen stellten mit einem Anteil von etwa59 % überwiegend diese Anträge; Männer machten etwa41 % aus. Bei den anerkannten Abschlüssen waren ungefähr83 % nach Bundesrecht und17 % nach Landesrecht geregelt.
Die Türkei führt erneut mit insgesamt9 .200 positiven Bescheiden bei Ausbildungsabschlüssen
Mit einem Zuwachs um ca .2 .600 erreichte man auch im Jahr2024die höchste Anzahl an anerkannten Berufsqualifikationen ausderTürkei ,nämlich9 .200.An zweiter Stelle folgt nundieUkraine mit6 .400Anerkennungen,das entspricht einer Verdopplungim Vergleich zumVorjahr(3 .000in2023).Auch Tunesien(5 .300),Indien(4 .900)undSyrien(4 .300)waren unterdenhäufig vertretenen Ausbildungsstaaten.Andererseits verzeichnetenBosnien/Herzegowina(1 )undPhilippinen(-1 )Rückgängebei ihrenpositivbeschiedenenVerfahrenund fielenvonPlatz2und3aufPlatz6und7deram häufigstenvertretenenLänder.
Der Beruf Pflegefachfrau/-mann bleibt auch weiterhin unangefochten an erster Stelle b > p >
Die Listeder fünf meistanerkanntenBerufe bliebimJahr2024fast unverändert.Immernochan ersterStelle stehtmit32 ;500Anerkennungen , was41% allerQualifizierungenausmacht ,der BerufPflegefachfrau/Pflegefachmann(incl.vorherigeBerufe wieGesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowieGesundheits- und Krankenpfleger/in ).DieZahl dieserAnerkennungen stieg um19% (+5 ;200)imVergleichzumVorjahr.AnzweiterStelle folgtmit11 ;000Anerkennungen(davon14%)derBerufArzt/Ärztin,währendaufPlatzdreiIngenieuremit44;00positivenBescheiden stehen(dasentspricht5%).AufdenRängenvierundsiebenfinden wirLehrer(in)(2 ;800; + %)u ndPhysiotherapeuten(in)(2 ;200;+%.DahinterliegtErzieher/in,dessenAnzahlvon1;700auf2 ;100stiegenwurde -dasentsprichtetwa2%; alleranerkanntene Berufe.
Höchststand bei laufendenAnträgen erreicht:95 ,500 b > p >
Auchdie GesamtanzahlallerAnträge zurAnerkennung einesausländischenAbschlusseserreichtediesesJahr einenneuenHöchstwert:Etwa95 ;500Verfahrenwurdenregistriert.ImJahr2016waren esnur38;.000.DieseZahlhat sichalsoüberdoppelt.Von diesen95.;500 wurden81.;900verarbeitet–das sind86%,was bedeutet,dass dieseabgeschlossenwurden.Runde97%;davon warenpositiv,bislang nur3%;negativ.Wobei nichtjedesVerfahreneinNeuantragwar.Jetzt gehen71.;000verfahren(zum74%)zurück aufNeuanträge,wodurch diese tatsächlich diesesJahr eingereichtwurden.
Ungefähr80%allerAnerkennungsvorgänge stammenvonnationalgeregeltenberufen,während20%landesrechtlich geregelt sind.Ein typischerBundesberufistz.B.diePflegekraft(währendIngenieur-und LehrerberufelandesrechtlichenRegelungenunterliegen).Neben gesetzlicher Zuständigkeit spieltauch eine Rolleobreglementierteoder nichtreglementierte Berufevorliegen.Dennreglementierte Berufe bedürfennachweisbarerQualifikation,zurAusübung werden strengeVorgabenbenötigt.Sollte jemand also einennicht-reglementierten Beruf wieKoch oderElektroanlagenmonteur erlernen wollen,kann diesohne staatlicheGenehmigung erfolgen.Auch hier könnenaberoffizielleNachweise beantragtwerden,zumVerbessern ihrerChancenamArbeitsmarkt.
Methodische Hinweise: B >
DieseDaten basieren auf amtlichenStatistiken gemäßdemBQFG-Bundesgesetz sowieLandgesetzen.Sie regelnalleswas mitAuslandsabschlussanerkennungzu tunhat.Fürpositive Entscheidungen zählenalleProzessebeider vollwertigenGleichstellung oderAuflagen zurDurchführung einer Ausgleichsmaßnahme bis hin zueingeschränktenZugangsrechten gem.§ Handwerksordnung,
teilweise Gleichwertigkeitenoderpartielle Zugangsrechte..
Weitere Informationen:
Themenberichteüber “ AnerkennungausländischerBerufsqualifikationen“ sindverfügbarunter www.destatis.de/pressemitteilungen.HierfindensichauchTabellen21231inderm DatenbankGENESIS-online.Zusätzlich gibt eseineThemenseite überBildungsindikatoren,in welcher umfassendeInformationenzurBildungssituation Deutschlandsbereitgestellt wird.VieleFaktenüberFachkräftefindenSieaufeinerSonderseite(www.destatis.de/fachkraefte),darunterDemografie,DatenzuErwerbstätigkeit,Bildung,Zuwanderung usw.,allesaktualisiert&ergänzt regelmäßig..
DetaillierteAnalysen zumThema A n e r k e n n u ng k ö nnen beimBundesinstitutfürBerufsbildungabgerufen werden.Die Presseinformation wurde veröffentlicht unterwww.destatis.de/pressemitteilungen.
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