Nach vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Anzahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland im Juli 2025 im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres um 19,2 % gestiegen. Dies stellt den höchsten Anstieg seit Oktober 2024 dar, als ein Plus von 22,9 % verzeichnet wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik aufgenommen werden. In vielen Fällen liegt der tatsächliche Antrag auf Insolvenz jedoch fast drei Monate zuvor.
Unternehmensinsolvenzen im Mai 2025 steigen um 5,3 % gegenüber Mai 2024
Im Mai 2025 registrierten die Amtsgerichte insgesamt 2.036 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies entspricht einem Anstieg von 5,3 % im Vergleich zum Mai des Vorjahres.
Die Forderungen der Gläubiger aus den Unternehmensinsolvenzen im Mai 2025 belaufen sich auf etwa 3,2 Milliarden Euro. Im gleichen Monat des Vorjahres lagen diese Forderungen bei rund 3,4 Milliarden Euro.
Höchste Insolvenzhäufigkeit in Verkehr und Lagerei
<pIn Deutschland gab es im Mai 2025 pro zehn Tausend Unternehmen insgesamt durchschnittlich fünf Unternehmensinsolvenzen. Der Sektor mit den meisten Insolvenzfällen war Verkehr und Lagerei mit einer Rate von zehn Fällen je zehntausend Unternehmen. Es folgten das Bauwesen mit neun Fällen sowie das Gastgewerbe mit neun Insolvenzen pro zehntausend Unternehmen.
Anstieg der Verbraucherinsolvenzen um16,1 % im Mai 2025
Im selben Monat wurden zudem insgesamt 6.605 Verbraucherinsolvenzverfahren gemeldet – ein Anstieg von 16,1 % verglichen mit dem vorherigen Jahr.
Methode und Hinweise:
Die Insolvenzstatistik erfasst ausschließlich Geschäftsaufgaben innerhalb eines Insolvenzverfahrens und nicht solche aus anderen Gründen oder vor Eintritt akuter finanzieller Schwierigkeiten.
Daten zu Regelinsolvierungen für Juli 2025 basieren auf aktuellen Bekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland und sind noch nicht vollständig methodisch ausgearbeitet; sie gelten daher als experimentelle Daten.
<PEtwa dreißig Prozent aller Verfahren in Deutschland sind Regelinsolvierungsverfahren; hiervon entfallen rund fünfzigfünf Prozent auf Unternehmensfälle . Das Verfahren findet auch Anwendung bei wirtschaftlich aktiven Personen wie persönlich haftenden Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschaftern einer Kapitalgesellschaft sowie ehemaligen Selbstständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen . Aus technischen Gründen werden zudem Nachlass- und Gesamtgut-Insolvenzverfahren berücksichtigt .
<PBei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Daten aus dem statistischen Unternehmensregister verwendet , welches rechtliche Einheiten umfasst – dazu zählen sowohl juristische als auch natürliche Personen , die eigenständig wirtschaftlich tätig sind , wie Aktiengesellschaften , GmbHs oder Einzelunternehmen .
<PFür weitere Informationen zur Interpretation sowie zur Vergleichbarkeit dieser Statistiken steht Ihnen unter "Methoden" auf unserer Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" eine Vielzahl an Hinweisen zur Verfügung .
<PZusätzliche Informationen:
<PDetaillierte Ergebnisse finden Sie unter Tabelle 52411 (Insolvenzstatistiken) in GENESIS-Online sowie über unsere Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" beim Statistischen Bundesamt online.
<PDiese Pressemitteilung wird gegebenenfalls ergänzt durch zusätzliche Informationen sowie Verlinkungen zu relevanten Themen unter www.destatis.de/pressemitteilungen veröffentlicht.
Für weitere Auskünfte: Insolvenzangelegenheiten, Telefon: +49 611 75 4592 www.destatis.de/kontakt
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