Die Ausgaben der Krankenkassen für Medikamente steigen stetig an und haben mit über 55 Milliarden Euro im Jahr 2024 mittlerweile den zweitgrößten Kostenblock in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreicht. Hauptursache für diesen Anstieg sind die stark gestiegenen Kosten bei patentgeschützten Medikamenten. Obwohl sie nur etwa 11 Prozent des verschriebenen Volumens ausmachen, verursachen sie rund 56 Prozent der Bruttokosten für Arzneimittel. Dr. Ralf Langejürgen vom BKK Landesverband Bayern betont: „Die drastischen Preissteigerungen bei patentgeschützten Medikamenten belasten die Beiträge unserer Versicherten erheblich. Ein Umdenken in der Preisgestaltung dieser Medikamente ist dringend notwendig, um sicherzustellen, dass Beitragsgelder nicht zur Förderung von Pharmaunternehmen zweckentfremdet werden.“
Im Jahr 2011 führte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) klare Richtlinien ein, um den Zugang zu neuen Wirkstoffen in Deutschland zu sichern und bezahlbar zu halten. Dennoch stößt das AMNOG bei der Steuerung des Arzneimittelmarktes an seine Grenzen. Besonders deutlich wird dies durch extreme Beispiele aus dem Bereich Gentherapie: Für einmalige Behandlungen verlangen Hersteller inzwischen zwischen 200 Tausend und drei Millionen Euro.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der BKK Landesverband Bayern das Gutachten des Sachverständigenrates zum Gesundheitswesen zur Neugestaltung von Preisbildung und Nutzenbewertung patentgeschützter Medikamente. Die Empfehlungen zielen darauf ab, mehr Transparenz in die Preisbildung zu bringen und den tatsächlichen Mehrwert neuer Therapien für Versicherte hervorzuheben.
Zukünftig soll sich der Preis eines neuen Wirkstoffs an den Kosten einer geeigneten Vergleichstherapie orientieren dürfen höhere Preise nur dann verlangt werden, wenn ein echter Zusatznutzen nachgewiesen ist. Der Sachverständigenrat schlägt vor, dass künftig regelmäßig neue wissenschaftliche Erkenntnisse geprüft werden sollten, um gegebenenfalls Preise neu festzulegen.
Ein weiterer Vorschlag beinhaltet jährlich angepasste Budgets für teure patentgeschützte Medikamente einzuführen diese sollen sich an wirtschaftlichen Indikatoren wie dem Bruttoinlandsprodukt orientieren eine kalkulierbare Obergrenze schaffen.
Langejürgen erklärt: „Die Vorschläge des Sachverständigenrats bieten einen Weg hin zu einem faireren transparent leistungsorientierten Preissystem wir unterstützen diese Maßnahmen ausdrücklich da sie eine innovative dennoch bezahlbare Versorgung unserer Versicherten ermöglichen können.“
Weitere Informationen zur Arzneimittelversorgung sowohl bayernweit als auch bundesweit finden Sie unter www.bkk-bayern.de/themen-im-fokus/arzneimittel/
Das vollständige Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit Pflege finden Sie unter www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2025/SVR_Gutachten_2025.pdf
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Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft öffentlichen Rechts Interessen Betriebskrankenkassen ihrer Versicherten derzeit gehören ihm Mitglieder mit insgesamt rund Millionen Versicherten innerhalb Bayerns selbst leben über Menschen welche Betriebskrankenkasse versichert sind damit verfügen Freistaat Marktanteil von etwa Prozent.
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