Ein österreichischer Prozessfinanzierer hat die größte Sammelklage im deutschsprachigen Raum initiiert. Dieses Verfahren könnte richtungsweisend für ganz Europa sein.
In Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) als Kläger sowie der deutschen Kanzlei Baumeister & Kollegen und der österreichischen Salburg Rechtsanwälte hat Padronus Klagen in Deutschland und Österreich gegen Meta Platforms Ireland Ltd. eingereicht. Diese rechtlichen Schritte richten sich gegen die umfassende Überwachung durch Meta, die nach Ansicht von Padronus und VSV europäisches Datenschutzrecht verletzt.
„Meta verfügt über weitreichende Informationen über uns – von unseren Käufen bis hin zu persönlichen Anliegen“, erläutert Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus. „Diese Daten werden durch sogenannte Business Tools erfasst, die im gesamten Internet eingesetzt werden.“ Selbst wenn Nutzer nicht mehr bei Facebook oder Instagram angemeldet sind oder ihre Browser-Einstellungen auf Datenschutz setzen, bleibt das Unternehmen aktiv anwesend – ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Das Geschäftsmodell von Meta basiert darauf, Unternehmen zu ermöglichen, kostenpflichtige Werbung auf Plattformen wie Instagram und Facebook zu schalten. Die Auswahl der Anzeigen erfolgt basierend auf den Interessen der Nutzer, welche durch den Algorithmus des Unternehmens aus deren Aktivitäten abgeleitet werden können. Zudem nutzt Meta Software wie den „Meta-Pixel“, welcher in vielen Drittanbieter-Webseiten integriert ist – darunter auch medizinische Seiten sowie Dating-Plattformen.
Diese Technologien sind für Millionen Unternehmen weltweit unverzichtbar geworden; sie helfen dabei herauszufinden, welche Personen potenziell an ihren Produkten interessiert sind und analysieren gleichzeitig den Erfolg ihrer Werbekampagnen. „Im heutigen digitalen Zeitalter ist es nahezu unmöglich für einen Nutzer unentdeckt zu bleiben“, führt Eibl weiter aus. Auch wenn Nutzer ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten – bereits vor Zustimmung zur Cookie-Nutzung gelangen Daten an Meta und werden global verarbeitet.
Bisher haben zahlreiche Landgerichte in Deutschland illegale Praktiken seitens Meta in über siebenhundert Einzelverfahren bestätigt; diese Urteile wurden jedoch noch nicht rechtskräftig entschieden. Richard Eibl betont: „Die Gerichte haben teilweise immaterielle Schadensersatzansprüche bis zu Ꞓ5000 zugesprochen.“ Sollte sich nur jeder zehnte Betroffene einer möglichen Sammelklage anschließen wollen – was bis zu fünfzig Millionen Menschen betrifft –, könnte dies einen Streitwert von rund zweiundzwanzig Milliarden Euro ergeben.
Zahlreiche Vorfälle haben gezeigt, dass das Thema Datenschutz bei Meta oft vernachlässigt wird; so wurde das Unternehmen bereits mehrfach aufgrund gravierender Verstöße sanktioniert – unter anderem mit einer Strafe in Höhe von insgesamt fast zwei Milliarden Euro allein im Jahr 2023 wegen illegaler Datenübertragungen ins Ausland.
„Wir stehen hier vor einem entscheidenden Moment“, sagt Richard Eibl weiter dazu.
„Wenn wir gewinnen sollten,dann wird es für META verpflichtend sein seine Spionagetätigkeiten einzustellen.“
Der Verbandsprozess stellt ein neuartiges rechtliches Instrument dar; sollte dieser erfolgreich verlaufen müssen rechtswidrige Zustände beseitigt werden und Verbraucher erhalten Entschädigungen ohne eigenes Kostenrisiko dank Padronus’ Finanzierung des Verfahrens.
Anzeichen deuten darauf hin,dass diese Klage möglicherweise auch negative Reaktionen seitens der aktuellen US-Regierung hervorrufen könnte.
Julius Richter ergänzt hierzu:“Wir erwarten Einflussnahme um sicherzustellen,dass META nicht bestraft wird.”
Konsumenten aus Österreich und Deutschland können sich jetzt unter meta-klage.de bzw.meta-klage.at anmelden um Teil dieser bedeutenden Klageschrift ohne finanzielle Risiken beizutreten。 p>
Pressekontakt: p>
Padronus (Molossus Kapital GmbH)
Richard Eibl , LL.M .
Telefon :06642125081
E-Mail :richard.eibl@padron.us.at
Website :https://www.padro.n.us.at p >
