- Unzureichende Aufklärung und unzulängliche Kompensationsprojekte: DUH reicht neue Klagen gegen Condor, Continental, Cookware Company, WMF, Hoffmann und Vorwerk ein.
- Zusätzlich 28 neue Verfahren gegen weitere dreiste Fälle von Greenwashing durch Unternehmen.
- Die DUH fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für verpflichtende Vorab-Prüfungen umweltbezogener Aussagen einzusetzen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) initiiert eine umfassende Kampagne gegen irreführende Werbung und falsche Versprechungen bezüglich der Umweltvorteile von Produkten sowie Dienstleistungen. Diese Organisation für Umwelt- und Verbraucherschutz hat an verschiedenen Landgerichten insgesamt sechs Unterlassungsklagen eingereicht.
Diese Klagen richten sich unter anderem gegen die Condor Flugdienst GmbH, die ihre Flüge mit „nachhaltiger Technologie“ bewirbt sowie einen CO2-Ausgleich verspricht. Zudem sind auch die Zukunftsversprechen des Autozulieferers Continental AG über „100 % Klimaneutralität bis 2050“ betroffen. Auch Werbungen für Bratpfannen von WMF und anderen Herstellern werden angeprangert; diese erfüllen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltstandard „PFOA-frei“. Des Weiteren wird eine als „nachhaltig“ beworbene Fußmatte von Vorwerk kritisiert, deren einziges Merkmal es ist, bei 30 Grad Celsius waschbar zu sein.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH äußerte: „Anstatt echte umweltfreundliche Produkte oder Geschäftsmodelle zu entwickeln, setzen viele Unternehmen auf Täuschung. Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch vage und falsche Werbeaussagen über angebliche Umweltvorteile in die Irre geführt. Wir gehen rechtlich dagegen vor – bislang haben wir alle relevanten Verfahren im Kampf gegen Greenwashing gewonnen. Falsche Versprechen zur Klimaneutralität basierend auf untauglichen Kompensationen wurden sogar durch Druck der EU gesetzlich verboten.“
Zudem hat die DUH 28 weitere Firmen aufgefordert, ihre irreführenden Werbemaßnahmen einzustellen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Produkte aus Spanien mit dem Label „regional“, das Angebot von „umweltfreundlichem Erdgas“ oder selbstverliehene „Umweltsiegel“ seitens verschiedener Unternehmen.
Karoline Borwieck aus dem Team der DUH betont: „Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof legen bei Werbung im Bereich Umweltschutz einen besonders strengen Maßstab an. Wir konzentrieren uns gezielt auf gravierende Fälle der Irreführung – für mehr Transparenz sowie echten Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Umwelt.“
Bisher war die DUH in über 100 Verfahren erfolgreich im Kampf gegen täuschende Werbung – zuletzt wurde vor wenigen Wochen das Greenwashing von Apple gestoppt: Das Landgericht Frankfurt untersagte dem Technologiekonzern weiterhin drei seiner Smartwatch-Modelle als „CO2-neutrale Produkte“ zu vermarkten (Az. 3-06 O 8/24).
Agnes Sauter leitet den Bereich Ökologische Verbraucherberatung bei der DUH: „Der Markt wird zunehmend mit irreführenden Informationen überschwemmt; Unternehmen suchen ständig nach neuen Schlupflöchern. Mit unseren Klagen setzen wir dem entgegen! Wir fordern eine Überprüfung aller umweltbezogenen Werbeaussagen bereits im Voraus! Die Bundesregierung muss darauf drängen, dass zügig Fortschritte bei den derzeit pausierten Verhandlungen zur Green Claims Directive erzielt werden.“
Link:
Liste mit den neuen Verfahren: https://l.duh.de/250915c
Pressekontakt:
Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer DER UMWELTHILFE
0171 3649170,
resch@duh.de
Agnes Sauter,
Leiterin Ökologische Verbraucherberatung & Marktüberwachung DER UMWELTHILFE
0175 5724833,
sauter@duh.de
Dr. Karoline Borwieck,
Geulen & Klinger Rechtsanwälte
borwieck@geulen.com
DURCH DIE UMWELTHILFE NEWSROOM:
030 2400867-20,
presse@duh.deп>w<www.duh.de</п