Die Entscheidung, dass die temperaturabhängige Deaktivierung der Abgasreinigung bei Diesel-Pkw nicht zulässig ist, wurde sowohl vom Verwaltungsgericht Schleswig als auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Aktuell beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig mit dem Musterverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH), das gegen die offizielle Genehmigung eines VW Golf der Abgasnorm Euro 5 mit dem EA189-Motor gerichtet ist, welcher über eine solche Abschalteinrichtung verfügt (Aktenzeichen: 3A 113/18).
Dieses Verfahren könnte weitreichende Folgen haben und Rückrufe sowie Nachrüstungen für bis zu 7,8 Millionen Diesel-Pkw nach sich ziehen. Laut Schätzungen der DUH sind so viele Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal stehen, noch auf den Straßen Deutschlands unterwegs. Im Rahmen des Musterverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Kraftfahrt-Bundesamt – leitet die DUH zudem weitere Klagen gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller ein, deren Abgasstufen von Euro 5 bis Euro 6c reichen. Aus Sicht der DUH ist ein offizieller Rückruf dieser manipulierten Fahrzeuge zur Nachrüstung oder Stilllegung sowie eine Entschädigung für die Fahrzeughalter unerlässlich.
Die Verhandlung wird öffentlich abgehalten. Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, steht vor Beginn jeder Verhandlung ab 9 Uhr für Interviews zur Verfügung und wird auch nach den Verhandlungen gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger bereitstehen. Für Medienanfragen und Interviews können Sie jederzeit den DUH-Newsroom kontaktieren.
Beteiligte Personen:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
- Prof. Dr. Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger
Pressekontakt vor Ort:
Matthias Walter, Pressesprecher DUH: 0151 26749133
Daten:
Mittwoch, den 24. September 2025 um 10 Uhr (Beginn der Verhandlung)
Donnerstag, den 25. September 2025 um ebenfalls um10 Uhr (Beginn der Verhandlung)
Veranstaltungsort:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht,
Saal Nummer sechs
Brockdorff-Rantzau-Straße 13,
24837 Schleswig
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