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Meta unter Beschuss: Bis zu 10.000 Euro Schadensersatz wegen DSGVO-Verstößen durch Meta Pixel möglich

by
August 10, 2025
in Wirtschaft
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Der US-amerikanische Technologiekonzern Meta sieht sich rechtlichen Herausforderungen in Deutschland gegenüber: Am 4. Juli 2025 entschied das Landgericht Leipzig (Az. 05 O 2351/23), dass Meta Platforms Ireland eine Entschädigung von 5000 Euro zahlen muss. Der Grund für dieses Urteil ist die Verwendung von Meta Business Tools, wie dem Meta Pixel, auf externen Webseiten ohne die erforderliche Zustimmung der Nutzer. Dieses Tool ermöglicht es, das Surfverhalten der Besucher zu verfolgen. Laut einem aktuellen Bericht der Stiftung Warentest vom 31. Juli 2025 gibt es bereits etwa 500 Urteile gegen Meta mit Schadensersatzforderungen bis zu 10.000 Euro. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bezeichnet dies als einen bedeutenden Fortschritt im digitalen Verbraucherschutz und bietet einen kostenlosen Online-Check zum Thema Meta-Pixel an, um erste Einschätzungen vorzunehmen.

Meta Pixel und Conversion API sammeln massenhaft persönliche Informationen

Viele Internetnutzer sind sich nicht bewusst, dass sie beim Besuch alltäglicher Webseiten wie spiegel.de oder bahn.de im Hintergrund von Meta überwacht werden können. Dies geschieht durch den Einsatz des sogenannten Meta Pixels – ein Tracking-Code, den Betreiber in ihre Seiten integrieren können. Dieser sorgt dafür, dass beim Aufruf einer Seite Daten wie IP-Adresse und Klickverhalten an Meta gesendet werden – oft ohne Zustimmung der Nutzer und selbst wenn diese nicht bei Facebook oder Instagram angemeldet sind.

Die Funktionsweise der Conversion API von Meta ist noch weniger transparent: Sie überträgt Tracking-Daten direkt vom Webserver zur Plattform von Meta – für die Nutzer bleibt dies unsichtbar und kann technisch nicht verhindert werden. Nach Einschätzung der Stiftung Warentest reicht diese Datensammlung tief in die Privatsphäre hinein; laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine solche Verarbeitung ohne Einwilligung illegal.

Urteil zum Thema Metapixel: Überwachungsgefühl führt zu Schadensersatz

Im Fall vor dem LG Leipzig stellte ein Nutzer fest, dass seine persönlichen Daten über Drittanbieter-Webseiten an Meta weitergegeben wurden – obwohl er auf keiner dieser Plattformen eingeloggt war; allein sein Besuch auf Seiten mit integrierten Business Tools genügte dafür bereits aus Sicht des Gerichts als Verstoß gegen die DSGVO.

Auffällig war hierbei: Das Gericht sprach dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 5000 Euro zu, obwohl kein materieller Schaden nachgewiesen wurde; es reichte aus, dass er das Gefühl hatte, keine Kontrolle mehr über seine Daten zu haben und sich ständig überwacht fühlte.

  • Gericht: Landgericht Leipzig
  • Daten & Aktenzeichen: Urteil vom 4.Juli2025 , Az.:05 O2351/23
  • Schadensersatzsumme:5000Euro wegen Verstoßes gegen Art6 DSGVO (fehlende Einwilligung)
  • Betrifft folgende Datenkategorien :IP-Adresse,Browserinformationen,Klickverhalten,Zeitstempel
  • Eingesetztes Tool :Meta Business Tools(Pixel ,API usw.)
  • Erläuterung :Kontrollverlust ,Überwachungsgefühl,TOTAL-Profiling
  • Bemerkenswert :Kein Nachweis eines konkreten Schadens erforderlich

DIE Kanzlei Dr.Stoll&Sauer informiert Verbraucher im Rahmen eines kostenlosen ersten Checks über rechtliche Möglichkeiten gegenüber dem Tech-Giganten META .

Rund500UrteilegegenMETA -biszu10000EuroproFall

LautStiftungWarentestliegenbereitsrund500UrteilegegenMETAvor.DiemeistenstammenausVerfahrenvorAmts-undLandgerichten.Betroffeneerhieltenzwischen1000und10000EuroSchadensersatz-nebenUnterlassungs-undLöschungsansprüchen.BekannteBeispiele:

  • LG Ellwangen19Februar2025Az2O222/24-10000Euroschadenersatz
  • LG Augsburg28März2025Az082O262/24-5000Euroschadenersatz
  • LG Hamburg17April2025Az325O261/23-3000Euroschadenersatz
  • LG Frankfurt a.M27Mai2025Az2-01O30/24-2500Euroschadenersatz

NichtEinesderUrteileistbislangrechtskräftig-METAgehtregelmäßiginBerufung.DieStiftungWarentestrechnetjedochmiteinergrundsätzlichenBestätigungdurchdieoberstenGerichteunddenBundesgerichtshof.DerBGHhatimFallzumFacebook-DatenleckdenMutterkonzernMETAm18November2024zurZahlungvonSchadensersatze verurteilt.AllineinreinerDatenverlustgenügtumAnsprüchegeltendzumachen(AzVIZR1024).ZuFacebook-DatenleckführenAnwältevonDr.Stoll&SauerimAuftragdesVerbraucherzentraleBundesverbandeseineSammelklagevorDemOberlandesgerichtHamburggegenMETA .

Weristbetroffen-wiekönnenVerbraucherihreRechteeinfordern?

BetrifftsindMillionenvonInternetnutzern-darunterauchsolcheohneFacebookoderInstagramkonto.DasentscheidendeistnichtdiebestimmteNutzungderPlattformen-sondernderBesuchvonderDrittwebseiten,diewiederumMetaBusinessToolsintegrierthaben.LautStiftungWarentestgehörendarunterunteranderem:

  • -Medien:speigel.de,bild.de,tageschau.de,stern.de,faz.net
    -Gesundheitsseiten.apotheken,de.docmorris,de.heliosgesundheitde.jameda,de
    -Dating.parship,de.lovescout24de.amorelie,de
    -Freizeit&Reisen.bahn de.airbnb de.holidaycheck de
    -Intimsphäre.nie-wiederalkoholde.fertility.com.krebshilfe.de

SichereGerichtebetrachtenbereitsdassubjektiveGefühl,aussgespähtwordenzuseinalsausreichendfüreineEntschädigungsforderung.BeweismittelwieScreenshots,DatenschutzerklärungenoderCookie-BannerhelfenbeiderDurchsetzung.IhreKanzleiDr.Stoll&SauerinformiertüberrechtlicheMöglichkeitenimkostenlosenErsteinschätzungbeimMeta-PixelOnlineCheck .

EinschätzungderKanzleiDr.Stoll&SauerzumMetapixelfall :

FürdieVerbraucheranwaltskanzleidr.stollsauersehenSiesichklar:dassDatenschutzkeinPapierTigermehrist-deutscheGerichtezeigenklareLiniengegendigitaleÜbergriffe.DieVielzahlanUrteilengegentmeta zeigt:wennmanseineRechtekenntundsichwehrt,hatsieSehrguteErfolgsaussichten.DieKanzleisiehtbesondersdieEntkopplungvomPlattformloginalsentscheidend.SelbstwerniemalsbeiFACEBOOKwar,kannheuteAnsprüchegeltendmachen.DieKanzleidr.stollsauerbietetkostenloseErsteinscnehnunghimbeta-pixel-online-checkan.WennSieverdächtigen,dassSievomMetapixels betroffensein könnten,könnenSie dort unkompliziert prüfenlassenobEinanspruchaufSchadensanierungbesteht-sogarohnekonkretenSchadenoderfacebookkonto.

Dr.SOLL&SAUER zähltzu führendenVerbraucheranwaltskanzleien

DieDR.STOLL&SAUER RechtsanwaltsgesellschaftmbH gehört zudenführenden Kanzleien imBereich Verbraucherschutz.Mit18 AnwältenundzweiFachanwältenberätdies KanzleinMandantenanderenStandorten Lahr un Stuttgart zentralenRechtsgebieten.BesonddrspezialisiertaufBank-undKapitalmarktrecht,dasAbgasskandal.Arbeits-, Verkehrs-,IT-,Versicherungs-und Verwaltungsrecht.DieGesellschafterdr.Ralf StolledundRalph SauerführtenMustermusterfeststellungsklagegegenVolkswagenAGUNDhandeltnur260000verbrauchernvergleichüber830millioneneuroaus.Aktuellführen siespezialgesellschaftdemusterfeststellungsklagegegnMercedes-BenzGroupAG-miteinem ersten ErfolginderersteInstanz.ZusätzlichvertretenAnwälteKanzeiklägerinderSammelklagezumfacebookdatenleckgegenttech-konzernmetaindeutschland.

Pressekontakt:

Dr.SOLL&SAUER RechtsanwaltsgesellschaftmbH
Einsteinallee1 /1
77933 Lahr
Telefon07821 /923768 -0
Fax07821 /923768 -889
Mobilfür Presseanfragen01605369307br /> kanzlei@dr-stol-lkollegen.dedr.christoph.rigling@dr-stol-lkollegen.dhttps://www.dr-stol-lkollegen.ded
.

Tags: DatenschutzInternetJustizNetzweltRechtVerbraucherWirtschaft
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