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Honigetiketten: Mehr Transparenz und Klarheit für Verbraucher

by Deutscher Imkerbund e.V.
Oktober 17, 2025
in Wirtschaft
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Ab Juni 2026 wird es eine neue Regelung für Mischhonig geben: Alle Ursprungsländer müssen auf dem Etikett klar angegeben werden. Diese Änderung der deutschen Honigverordnung wurde heute vom Bundesrat verabschiedet.

Bisherige Bezeichnungen wie „Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ werden bald nicht mehr zulässig sein. Ab dem 14. Juni 2026 müssen die Herkunftsländer eines Mischhonigs in absteigender Reihenfolge und mit ihren jeweiligen Anteilen deutlich sichtbar auf der Vorderseite des Etiketts stehen, sodass Verbraucher genau nachvollziehen können, woher ihr Honig stammt.

Der Bundesrat hat die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagene Änderung akzeptiert, wodurch die sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien nun in deutsches Recht überführt werden können. Die Verordnung regelt Qualitätsmerkmale und Pflichtangaben für Honigprodukte, wobei der Fokus besonders auf den Ursprungsangaben liegt.

Transparenz bei den Angaben

Deutschland verzichtet bewusst auf eine mögliche Ausnahme, welche die Prozentangaben nur auf vier Hauptursprungsländer beschränkt hätte. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) setzte sich erfolgreich für vollständige Transparenz ein – im Interesse sowohl der Imker als auch der Konsumenten.

Mischhonige, die vor dem Stichtag abgefüllt wurden, dürfen weiterhin verkauft werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass Gläser mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum nach dem 13. Juni 2028 bereits alle genauen Ursprungsbezeichnungen tragen müssen.

Die Vielfalt des deutschen Honigs

Bei heimischen Imkereien ist die Herkunft des Honigs eindeutig nachvollziehbar; sie bieten eine breite Palette an Sorten an: Vom milden Rapshonig im Norden bis zum kräftigen Waldhonig im Süden Deutschlands reicht das Angebot. Aromatischer Lindenhonig kommt aus städtischen Gebieten und malziger Heidehonig aus ländlichen Regionen wie der Heide; dazu gibt es seltenere Sorten wie Edelkastanien-, Buchweizen- oder Himbeerblütenhonig.

Eingeführte Supermarkthonige sind oft gemischt für einen gleichbleibenden Geschmack; hingegen variiert regionaler deutscher Honig je nach Standort und Jahrgang – ganz so individuell wie ihn die Natur hervorbringt.

Zudem leisten deutsche Imker durch ihre Bienen einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung vieler Nutzpflanzen und damit zur Ernährungssicherheit in Deutschland – ein Service, den man nicht importieren kann! Deshalb ist Unterstützung für lokale Imkereien essenziell für unsere Gesellschaft insgesamt.

Pressekontakt:

Deutscher Imkerbund e.V.
Villiper Hauptstraße 3
53343 Wachtberg
Sebastian Spiewok
Email: presse@imkerbund.de
Telefon: 0151 16 03 54 77

Tags: BundesratGovernanceHandelHonigHonigverordnungLebensmittelMischhonigPolitikVerbändeVerbraucherWirtschaft
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