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Honigetiketten: Mehr Transparenz und Informationen für Verbraucher

by Deutscher Imkerbund e.V.
Oktober 17, 2025
in Wirtschaft
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Ab Juni 2026 wird es eine neue Regelung für Mischhonig geben: Alle Herkunftsländer müssen auf dem Etikett angegeben werden. Diese Änderung der deutschen Honigverordnung wurde heute vom Bundesrat genehmigt.

Bisherige Kennzeichnungen wie „Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ werden dann nicht mehr zulässig sein. Ab dem 14. Juni 2026 müssen die Ursprungsländer eines Mischhonigs in absteigender Reihenfolge mit ihren jeweiligen Anteilen gut sichtbar auf der Vorderseite des Etiketts stehen, sodass Verbraucher genau nachvollziehen können, woher ihr Honig stammt.

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgeschlagen wurde, verabschiedet. Damit wird es möglich, europäische Richtlinien in nationales Recht zu überführen. Die Verordnung legt unter anderem Qualitätsstandards und Pflichtangaben für Honig fest und betrifft vor allem die genaue Angabe der Ursprungsländer.

Transparenz bei den Angaben

Deutschland verzichtet bewusst auf eine mögliche Ausnahmegenehmigung, welche erlaubt hätte, nur die vier größten Herkunftsländer prozentual anzugeben. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) hatte sich vehement für vollständige Transparenz eingesetzt – sowohl im Interesse der Imker als auch der Konsumenten.

Mischhonige, die vor dem Stichtag abgefüllt wurden, dürfen weiterhin verkauft werden; daher könnten ältere Etiketten noch einige Zeit im Handel verbleiben. Es ist jedoch zu erwarten, dass Gläser mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum nach dem 13. Juni 2028 bereits alle neuen Ursprungsbezeichnungen tragen werden.

Deutsche Vielfalt im Fokus

Bei heimischem Honig ist seine Herkunft eindeutig nachvollziehbar: Er bietet eine Vielzahl an Sortenvielfalt je nach Region und Jahreszeit an – von mildem Rapshonig aus dem Norden bis hin zu kräftigem Waldhonig aus südlichen Gefilden oder aromatischem Lindenhonig aus städtischen Gebieten sowie seltenen Varianten wie Edelkastanien- oder Buchweizenhonigen.

Eingeführte Importprodukte hingegen sind oft so gemischt worden um einen gleichbleibenden Geschmack sicherzustellen; wohingegen regionaler deutscher Honigspezialitäten durch natürliche Gegebenheiten variieren können – ein Geschenk direkt von Mutter Natur!

Zudem leisten deutsche Imkerinnen und Imker durch ihre Bienen einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung zahlreicher Kulturpflanzen – ein essenzieller Faktor zur Sicherstellung unserer Ernährungssicherheit hierzulande! Diese Leistung lässt sich nicht importieren; somit bleibt Unterstützung dieser Branche entscheidend wichtig für unsere Gesellschaft insgesamt!

Pressekontakt:

Deutscher Imkerbund e.V.
Villiper Hauptstraße 3
53343 Wachtberg
Sebastian Spiewok
presse@imkerbund.de
Tel.: 0151 16 03 54 77

Tags: BundesratGovernanceHandelHonigHonigverordnungLebensmittelMischhonigPolitikVerbändeVerbraucherWirtschaft
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