Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem aktuellen Urteil zum Digital Services Act (DSA) die Bedenken bezüglich der Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) zurückgewiesen. Christoph Wenk-Fischer, der Hauptgeschäftsführer des bevh, äußerte sich dazu wie folgt:
„Es ist bedauerlich, dass das Gericht die Gelegenheit nicht genutzt hat, um die tatsächlichen Gegebenheiten im E-Commerce zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung aktiver NutzerInnen hätte man den unterschiedlichen Geschäftsmodellen von Online-Plattformen Rechnung tragen müssen. Wir kritisieren, dass ein virtueller Schaufensterbummel gleichwertig behandelt wird wie das Ausgesetztsein gegenüber Hass und Fehlinformationen auf sozialen Medien. Dies führt zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung des Online-Handels im Vergleich zum stationären Einzelhandel.“
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