Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung, die ursprünglich ab dem 30. Dezember 2025 gelten sollte, zu verschieben. Felix Pakleppa, Geschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußerte sich dazu wie folgt:
„Wir begrüßen grundsätzlich den Vorschlag der EU-Kommission zur einjährigen Verschiebung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Allerdings sollten die Diskussionen nicht nur auf Software-Probleme fokussiert werden, die möglicherweise behoben werden müssen.“
Bereits im Winter 2024 wurde der Starttermin auf den 30. Dezember 2025 verlegt. Ohne eine substanzielle Überarbeitung würden die bestehenden Probleme lediglich hinausgeschoben und Unternehmen stünden in einem Jahr vor denselben Herausforderungen. Die Kommission sollte daher im Rahmen eines ‚Stop-the-Clock‘-Verfahrens die Richtlinie um zwei Jahre aussetzen und grundlegende Änderungen vorschlagen.
Die Unternehmen benötigen dringend Klarheit über diese Regelungen. Die Verordnung muss so gestaltet sein, dass sie praktikabel ist und kleine sowie mittlere Betriebe nicht überfordert werden können. Nur so können auch ihre Umweltziele erreicht werden.
Die Unsicherheiten in der Planung sind erheblich. Viele kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich mit steigenden bürokratischen Anforderungen konfrontiert, ohne zu wissen, wie sie diese neuen Vorgaben sowohl operativ als auch finanziell umsetzen sollen.
Ein zweijähriger Aufschub würde es der Politik ermöglichen nachzubessern und sicherzustellen, dass die Umsetzung realistisch bleibt; gleichzeitig könnten Belastungen für Unternehmen verringert werden – ohne dabei jedoch die wesentlichen Ziele der Verordnung zu verwässern.
Wir fordern daher:
- Einschränkung von Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf importierte Produkte.
- Senkung von Sorgfaltsanforderungen sowie Dokumentationsaufwand in sogenannten ‚Null-Risiko-Zonen‘ (Produktionsländer ohne Entwaldung wie innerhalb der EU).
Nur durch solche Maßnahmen lassen sich ungerechtfertigte Belastungen für nachgelagerte kleine und mittlere Betriebe innerhalb der Wertschöpfungskette vermeiden.“
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