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Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024: Anstieg um 12,3 % auf 13,3 Milliarden Euro

by Statistisches Bundesamt
September 3, 2025
in Wirtschaft
0
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordhöhe
  • Übertragung von Betriebsvermögen um 27,9 % gesunken
  • Vermögensübertragungen durch Erbschaften gestiegen, während Schenkungen zurückgingen

Im Jahr 2024 haben die deutschen Finanzbehörden eine Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgelegt. Dies stellt einen Anstieg von 12,3 % im Vergleich zum Vorjahr dar und führt zu einem neuen Rekordwert. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) entfielen auf die Erbschaftsteuer insgesamt 8,5 Milliarden Euro – ein Plus von 9,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Nach einem Höchststand der Erbschaftsteuer im Jahr 2021 mit 9 Milliarden Euro war diese in den folgenden Jahren gesunken; nun zeigt sich jedoch wieder ein Anstieg.

Die festgelegte Schenkungsteuer erreichte ebenfalls einen neuen Höchststand mit insgesamt 4,8 Milliarden Euro und stieg um bemerkenswerte 17,8 %. Diese Steuer hat seit dem Jahr 2019 kontinuierlich zugenommen und sich seit dem Jahr 2021 mehr als verdoppelt.

Betriebsvermögen verzeichnet deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr

Im Jahr 2024 wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften sowie Schenkungen in einer Gesamthöhe von etwa 113,2 Milliarden Euro registriert. Dies bedeutet einen Rückgang des steuerlich erfassten geerbten oder geschenkten Vermögens um etwa 6,8 % gegenüber dem vorherigen Höchstwert.

Einer der Hauptgründe für den Rückgang bei den Übertragungen ist das deutlich verminderte Betriebsvermögen: Hier betrug die Übertragung nur noch rund 21,5 Milliarden Euro – ein Minus von beeindruckenden -27,9 %. Besonders auffällig ist der Rückgang bei großen Unternehmensübergaben (Werte über jeweils über26 Millionen Euro), wo das übertragene Betriebsvermögen auf lediglich noch etwa
8.6 Milliarde sank (-49.7%). Zudem wurde auch bei Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einem Wert von nur noch
7.4 Billionen eine Reduzierung um -28% festgestellt.
Gleichzeitig gab es jedoch Zuwächse beim übertragenen Grundbesitz (unbebautes sowie bebautes Land) auf insgesamt
46.4 Milliarde (+1%.7). Auch andere Vermögensarten wie Bankguthaben oder Wertpapiere wuchsen leicht auf
37 .8 Milliarde (+1%.8). Das landwirtschaftliche Vermögen konnte ebenfalls zulegen und erreichte jetzt
1 .6 Milliarde (+6%.7).

Aber nach Berücksichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ergibt sich aus dieser Gesamtmenge des übertragenen Vermögens ein steuerlich relevantes Volumen in Höhe von ca.
113 .2Milliarden.

Anstieg des geerbten Vermögens versus Rückgang bei Geschenken

Für das laufende Jahr zeigen die Zahlen auch einen Anstieg des steuerlich relevanten Gehalts aus Erbfällen: Hier stieg das erfasste Gesamtvolumen durch Erbschaften um
4 .8% auf ca.
64 .1Milliarden euro.Dabei entfielen unter anderem
33 .1Milliarden euroauf sonstige Werte(+3%,0),
27 ,40Millioneneuroauf Grundstücke(+4%,0)
und zusätzlich
0 ,60Millioneneuroauf landwirtschaftliches Eigentum(+7%,0).
Das erfasste betriebliche Einkommen sank allerdings leicht(-3%)und liegt nunmehr nur noch bei rund
48 Million euro.Bei großen Unternehmen sind hier sogar bis zu
13% weniger(12Mio)in diesem Bereich verzeichnet worden.

Dagegen sanken die Übertragungszahlen für Geschenke drastisch: Um ganze
18 ,6 Prozent fiel hier der Betrag bis hinunter zu ca.
49 ,10Millionenneu.Die größten Einbußen waren hierbei vor allem Anteile an Kapitalgesellschaften,
die nur mehr geschätzt werden konnten mit
5,.50Millione (-34,%).
Auch beim Geschenk-betrieblichen Eigentum gab es massive Einbrüche:
Hier wurde ein Verlust verzeichnet mit
16,.70Millione(-32,%).
Besonders stark betroffen waren große Unternehmensübergaben (>26 Mio), deren Volumen sich fast halbierte: Nur mehr rund
74 Million geblieben sind .
Zusätzlich fielen auch Grundstückswerte leicht ab(19 Millione,-14%) während alle anderen Werte nahezu unverändert blieben bzw.gestiegen sind!

Sonderregelungen nach §13a Abs.ErbStG erneut zurückgegangen

Sonderregelungen gemäß §13a EStG stellen neben Freibeträgen wichtige Abzüge dar wenn man über Steuern spricht.Sie gelten nicht allein für Betriebe sondern ebenso für Gesellschaftsanteile oder landwirtschaftliche Güter!

Laut aktueller Auswertung belaufen sich diese Begünstigungen nunmehr allein bezogen auf Vererbung summiert sie bis zur Summe ungefähr
44 Million(eur)-(-15%)wenigeren als vorangegangen Jahre!
Bei Geschenken ist es sogar nochmals stärker ausgefallen :
Hier fiel man zurück unter
131 million(eur)-47%(zuletzt!)
Nach einem starken Anstieg dieser Begünstigungen zuletzt kehrt man damit fast wieder ins Niveau vom Jahre davor zurück!

Methode Hinweise:

Trotz detaillierter Statistiken kann keine vollständige Übersicht sämtlicher Übergänge gewährt werden da viele innerhalb ihrer Freibeträge liegen! Die Bearbeitung erfolgt stets erst zeitversetzt nachdem alle Daten zusammengetragen wurden.Und erst dann fließen sie später als Einnahmen hinzu.Ausgenommen hiervon sind Steuererlasse gemäß Verschonungsbedarfsprüfung !

Zusätzliche Informationen:

Nähere Details können Sie jederzeit abrufen via „Statistik zur ESt“ online.Dort finden Sie außerdem lange Zeitreihen dazu! Für genauere Angaben betreffend Verschonungsprüfungsverfahren können wir Ihnen weitere Tabellen anbieten unter „Weitere Steuern“ erreichbar via Internetseite Destatis.de!

Diese Pressemitteilung steht Ihnen zudem bereit ergänzt gegebenfalls durch weiterführende Links unter www.destatis.de/pressemitteilungen !

Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte :

Unternehmenssteuern

Telefon:+49 611 75 4315

www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt :

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon:+49 611-75 34 44
Tags: BehördenStatistikWirtschaft
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