Am 15. September 2025 diskutierte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags öffentlich über die Petition 172858, die ein Jahr zuvor eingereicht wurde. Diese Petition fordert eine umfassende Überarbeitung der Tarifstruktur und Vertragspraktiken der GEMA sowie eine verstärkte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt.
„Ich bin überwältigt von den 104.093 Unterstützern unserer Petition“, sagte Miron Jakubczyk, Initiator der Eingabe und seit drei Jahrzehnten Betreiber einer Tanzschule. „Die erheblichen Erhöhungen bei den GEMA-Tarifen betreffen nicht nur Tanzschulen, sondern auch viele andere Veranstalter und Nutzergruppen.“
In den letzten Jahren hat die GEMA versucht, bestehende Pauschalverträge mit Nutzerverbänden zu kündigen und stattdessen individuelle Verträge über ihr Onlineportal abzuschließen, wobei sich jeder Nutzer registrieren muss.
„Dies führt zu einem enormen bürokratischen Aufwand für jede Tanzschule“, erklärte Dietmar Buermann, Vorsitzender der Deutschen Tanzschulinhaber Vereinigung e.V. (DTIV). „Bis zu zehn verschiedene Tarife könnten relevant sein, was eine Gebührenerhöhung um das Drei- bis Vierfache bedeutet.“
Das Hauptziel dieser Petition ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen so anzupassen:
- Tarife sollen nicht mehr einseitig von der GEMA festgelegt werden können; ihre Angemessenheit sollte im Streitfall gerichtlich überprüft werden können.
- Eine Ex-Ante-Preisfestsetzung sollte entweder durch eine paritätisch besetzte Tarifkommission nach dem Schweizer Modell oder durch eine starke Aufsichtsbehörde erfolgen.
- Pauschalverträge sollten weiterhin bestehen bleiben und nicht unilateral von der GEMA gekündigt werden dürfen; sie bieten Planungssicherheit für Musiklizenznutzer.
Nur durch transparente und faire Vertragsgestaltung kann langfristig die wirtschaftliche Stabilität jener gesichert werden, die Musiklizenzen nutzen – dies wiederum gewährleistet angemessene Vergütungen für Urheberrechte. Wenn diejenigen bedroht sind, die kulturelle Veranstaltungen ermöglichen oder Musik verwenden wollen, profitieren letztlich auch Urheber am wenigsten davon.
Die DTIV betonte während des öffentlichen Hearings vor dem Petitionsausschuss deutlich: Der Gesetzgeber muss einen strukturellen Fehler im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) beheben und einen fairen Interessenausgleich schaffen.
Die DTIV appelliert an den Gesetzgeber zur schnellen Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Belange von Musiklizenznutzern – damit Musik weiterhin überall dort gespielt wird wo sie Menschen verbindet.
Zugehörige Informationen:
- Bundestag – hib: „Petition fordert Reformierung bei GEMAs Tarifstruktur“
Pressekontakt:
Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung e.V.
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Webseite: www.dtiv-ev.de
Telefonnummer:+49(0)2235689518
Miron Daniel Jakubczyk
Koordinator „Reformierungs-Petition bezüglich GEMAs Struktur“
E-Mail-Adresse : jakubczyk@dtiv–ev.de
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Dietmar Buermann
Erster Vorsitzender
E-Mail-Adresse : buermann@dtiv.org
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