Nach einer langen Phase der Unsicherheit rund um die Hochvoltbatterien des Ford Kuga Plug-in-Hybrid hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer den rechtlichen Weg eingeschlagen. Vor dem Landgericht Hildesheim wurde eine Klage gegen die Ford-Werke GmbH und das verkaufende Autohaus eingereicht, mit dem Ziel, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Der Grund: Die anhaltende Brandgefahr durch fehlerhafte Batteriezellen ist trotz Rückrufaktionen und angekündigter Software-Updates noch immer nicht gelöst worden. Betroffene Kunden sind gezwungen, ihre Fahrzeuge teilweise ohne Lademöglichkeit zu nutzen, was Reichweite und Wert mindert. In einem kostenlosen Online-Check prüft Dr. Stoll & Sauer die rechtlichen Optionen für betroffene Ford-Kuga-Besitzer; weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Klage gegen Ford: Sicherheitsbedenken und Rechtsverstöße
Am 19. März 2025 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf (KBA-Nr. 14793R, Ford-Code 24S79) für den Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 an wegen Brandgefahr infolge eines Produktionsfehlers in der Hochvoltbatterie.
Laut dem EU-Warnsystem Safety Gate können beschädigte Batterieabscheider interne Kurzschlüsse verursachen, was Fahrzeugbrände und Leistungsverluste zur Folge haben kann.
Medienberichte von Auto Motor und Sport sowie Auto Service Praxis, datiert auf Ende März 2025, besagen, dass Ford plant, das Problem mittels eines Software-Updates des Batteriemanagementsystems zu entschärfen – dieses soll Anomalien frühzeitig erkennen und bei Gefahr den Ladevorgang stoppen.
Bisher gibt es jedoch keine Bestätigung über eine vollständige Umsetzung dieser Lösung; stattdessen rät Ford weiterhin davon ab, die Batterie zu laden und empfiehlt Benzinbetrieb als einzige Nutzungsmöglichkeit.
Kanzleimandant fordert nun vor Gericht am Landgericht Hildesheim eine Vertragsrückabwicklung im Wert von etwa 30.612 Euro sowie Schadensersatz ein.
- Kernpunkte der Klage:
- Kaufvertragsauflösung: Das Fahrzeug soll zurückgegeben werden mit gleichzeitiger Erstattung des Kaufpreises durch Zug um Zug-Leistung seitens Fords sowie Feststellung weiterer Ersatzpflichten gegenüber dem Hersteller.
- Zivilrechtliche Haftung:: Verstoß Fords gegen europäische Typengenehmigungsvorschriften (VO Nr.:2018/858) inklusive Missachtung geltender Qualitätsmanagementstandards nach EN ISO Norm:9001/15 .
- Sicherheitsverstoß Produktseite :: Nichterfüllung sicherheitsrelevanter Anforderungen gemäß Produktsicherheitsgesetz §3 ProdSG plus DIN Normvorgaben EN62619 aus Jahrgang ’17 ebenso wie VDE-AR-E2510 aus demselben Zeitraum festgestellt worden ist .
- Mängelanspruch :: Gemäß BGB Paragraph §434 liegt erheblicher Sachmangel vor ; Nachrüstung unzumutbar , da geplantes Update nicht geeignet scheint bestehendes Risiko vollends auszuräumen . li >
- Verzug Annahmebereich : Sowohl Automobilhersteller selbst als auch Händler lehnten bislang Rücknahmeangebot ab.
Rechtliche Einschätzung zum Fall „Ford-Kuga“ seitens Kanzlei Dr.Stoll&Sauser: P >
Aus Sicht ihrer Anwälte stellt Verhalten seitens Herstellers gravierende Verletzung Verbraucherschutzbestimmungen dar.
Fahrzeuge wurden verkauft welche offensichtlich nicht alle europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen könnten ; real existierendes Risiko potentieller Brände sei somit weiterhin gegeben – bisherige Maßnahmen unzureichend gewesen seien.
Empfehlung für betroffene Halter:
Berechtigte Ansprüche sollten geprüft werden wenn wirtschaftlicher Schaden droht aufgrund Einschränkungen wie Ladeverbot,Wertverlust oder geringerer Reichweite etc..Kostenloser Onlinecheck bietet Unterstützung hierbei!
Rückblickend betrachtet : Keine nachhaltigen Lösungen trotz Kulanzangeboten vorhanden gewesen ! :/
<Kurzfassung wichtigster Daten bezüglich bereits erfolgtem Rückrufprozess:
* Beginnend ab Datum d.m.Jahres’25 (Codebezeichnung:“KBA14793R“/intern:“Ford24S79″) gestartet worde n * weltweit ca.neunhundertsechzigtausend Einheiten betroffen wobei allein innerhalb Deutschlands fünfundfünfzigtausend Exemplare gezählt wurden * Ursache hierfür liegend internen Kurzschluss welcher unter Umständen Feuer entfacht hätte können sein .. Übergangsweise Schutzmodus aktiviert per Update damit kein Laden mehr gestattet war – technische Reparatur blieb allerdings gänzlich außen vor… Im Juni desselben Jahres einmaliges Entgegenkommen angeboten jedoch lediglich symbolische Höhe erreicht gehabt nämlich nur hundertzwanzig Euro wert war… Ohne dauerhafte Behebung allerdings wirkungslose Geste letztlich geblieben … „Mercedes“+„Porsche“ ebenfalls zunehmend Kritik erfahren müssen weil ähnliche Problematik bestand gehabt hat ! Systemisches Phänomen elektrischer Mobilität insgesamt offenbar ?! p>
<Bereichsüberschrift="Brandgefahren anderer Marken "
-Punktueller Überblick anderer Automarken betreffenden Problemen hinsichtlich hochvoltbasierter Energieversorgungslösungen :
*MERCEDES-Benz EQA/EQB Modelle zwischem Zeitraum ’21-’24 gebaut:
Anfang Februar diesjährigen Kalenderjahres erneuter Aufruf zwecks Austausch defekter Module erfolgt – diesmal knapp dreitausendeinhundert Stück deutschlandweit betroffen – Abhilfe wiederum lediglich softwareseitig geplant statt physischen Komponentenwechsel vorzunehmen … Weitere Details unter „Mercedes-News“ abrufbar !
*PORSCHE Taycan Modellreihe :
Neben notorischen Schwächen hinsichtlich maximal erreichbarer Distanzen mittlerweile vermehrt Berichte auftauchender plötzlich eintretender Leistungseinbußen,Ladeproblemen,Fahrwerksdefekten,Räderbeschädigungen etc.pp.-Foreneinträge belegen bevorstehende Werkstattbesuche unausweichlich scheinen würden… Zusätzliche Infos via „Porsche-News“ verfügbar gemacht worden .
<Bereichsüberschrift="Verbraucherrechte bei Defekten"
Im Falle sicherheitskritischer Mängel bestehen häufig juristische Ansprüche insbesondere dann wenn vorgeschlagene Lösungen keinerlei langfristigen Erfolg versprechen bzw.zusätzlicher Schaden entsteht .
Potentielle Forderungsmöglichkeiten umfassen dabei beispielsweise :
-Reparaturmaßnahmen/Austausch defekter Teile
-Minderung ursprünglichen Kaufpreises
-Rücktritt vom Vertrag/Rückgabeoption
-Schadenerstatzleistungen z.B.für entgangene Nutzungsmöglichkeiten oder erhöhtem Treibstoffverbrauch.
Wichtig anzumerken bleibt außerdem,dass Leasingnehmer ebenfalls vergleichbare Rechte besitzen sofern Sachmängel auftreten sollten.
Generell wird allen Besitzern solcher Fahrzeuge nahegelegt,sich umfassend beraten lassen hinsichtlich individueller Situation.Wenn jemand E-Auto erworben hat darf man erwarten,dass dieses sicher funktioniert.Muss man hingegen Wertverluste hinnehmen,reduzierten Aktionsradius akzeptieren,in ständiger Ungewissheit fahren oder gar potentielle Gefahrenquelle im eigenen Zuhause stehen haben sollte unbedingt gehandelt werden! Mit aktueller Anklage setzt Kanzlei ihren klar definierten Kurs fort,bestehenden Mangelerscheinungen innerhalb Elektromobilitätsbranche entgegenzutreten.Unser kostenlos angebotener Ersteinschätzungsservice hilft Ihnen weiter !
Abschließend möchten wir darauf hinweisen,dass unsere Organisation(Dr.Stoll&Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)eine führende Rolle spielt,wenn es darum geht Verbraucherschutzbelange erfolgreich umzusetzen.Unser Team besteht derzeit aus achtzehn qualifizierten Juristen verteilt über Standorte wie:Lahr/Stuttgart/Ettenheim.Fokusbereiche beinhalten Bank-und Kapitalmarktrecht,Dieselgate-Thematik,Beschäftigungsfragen,Straßenverkehrsgesetzgebung ,Informationstechnologieversicherungswesen uvm..Gründerpersönlichkeiten RalfStolle& Ralph Saure trugen maßgeblich dazu bei Musterfeststellungsklage Volkswagen AG einzuleiten wodurch letztendlich zweihundertsechzigtausend Geschädigten ein Vergleich i.H.v achtunddreißigmillionen Euro zugesprochen wurde.Aktuell laufen Prozesse gegnerisch Mercedes-Benz Group AG wobei erste Instanzen bereits positive Ergebnisse lieferten.Darüberhinaus repräsentieren einige unserer Kollegen Klägerseite während Sammelklagen Facebook-Datenleck Thematik behandelt wird.Meta Inc.wurde hierzulande verklagt.
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