Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert scharfe Kritik an der Entscheidung, die Bohrgenehmigung vor Borkum sofort in Kraft zu setzen. Diese Maßnahme des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zur Genehmigung einer Gasförderplattform des niederländischen Unternehmens One-Dyas sendet ein alarmierendes Signal gegen den Schutz von Klima und Meeren. Der fossile Konzern hat nun die Möglichkeit, auch auf deutschem Boden mit der Gasförderung zu beginnen – obwohl das Hauptverfahren vor Gericht noch anhängig ist und erhebliche rechtliche sowie ökologische Bedenken bestehen. Die DUH erwägt rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt:
„Es ist absolut unverantwortlich von den Behörden, eine Genehmigung durchzusetzen, deren Auswirkungen auf Klima und Natur derzeit gerichtlich überprüft werden. Der Sofortvollzug stellt einen Affront für die Bewohner von Borkum dar, die seit Jahren gegen dieses Vorhaben kämpfen. Die Landesregierung muss umgehend handeln und klarstellen, dass das Zerstören von Lebensräumen in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer nicht im öffentlichen Interesse sein kann. Bereits im Oktober 2021 hatte sich die vorherige Regierungskoalition aus CDU und SPD gegen diese Gasbohrungen ausgesprochen. Wir fordern die aktuelle Regierung aus SPD und Grünen dringend auf, diesen Beschluss zum Schutz Deutschlands größtem Weltnaturerbe zu erneuern. Wir haben bereits Klage gegen die Genehmigung zur Gasförderung eingereicht und prüfen nun weitere rechtliche Schritte gegen den Sofortvollzug dieses umweltschädlichen Projekts.“
Hintergrundinformationen:
Das genehmigte Projekt befindet sich in unmittelbarer Nähe sowie teilweise innerhalb der streng geschützten Natura 2000-Gebiete „Borkum Riffgrund“, „Borkum Riff“ sowie dem UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. In diesem Gebiet leben zahlreiche bedrohte Arten wie Schweinswale, Seevögel sowie seltene marine Lebensgemeinschaften. Schadstoffeinträge, Lärmbelastungen und das Risiko schwerwiegender Unfälle stellen eine erhebliche Bedrohung für diese Lebensräume dar. Um wirksam gegen die gravierenden Umweltauswirkungen des Projekts vorzugehen, klagt die DUH zudem auch gegen entsprechende Genehmigungen auf niederländischer Seite. Nach dem Erfolg der DUH in erster Instanz befindet sich das Verfahren dort nun in zweiter Instanz beim Raad van State.
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