Das Streitpatent EP 1 845 961 wurde durch ein Urteil des dritten Senats des Bundespatentgerichts am 29. Juli 2025 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für ungültig erklärt.
Dieses Patent bezieht sich auf die Anwendung des Wirkstoffs Rivaroxaban in einer spezifischen oralen Dosierungsform zur Behandlung von thromboembolischen Erkrankungen. In Deutschland ist das entsprechende Medikament unter dem Markennamen Xarelto® sowohl zur Vorbeugung von Thrombosen als auch zur Therapie schwerwiegender thromboembolischer Erkrankungen zugelassen.
Das besagte Patent wurde im Jahr 2015 an die Bayer Intellectual Property GmbH vergeben. Neun Klägerinnen haben zuletzt beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage gemäß § 81 PatG gegen die Patentinhaberin eingereicht. Sie argumentieren, dass das Patent aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit nicht hätte erteilt werden dürfen und beziehen sich dabei auf bereits vor dem Prioritätstag des Patents veröffentlichte Ergebnisse aus klinischen Studien mit Rivaroxaban. Die Beklagte hat den Klagen widersprochen.
Am 29. Juli 2025 fand eine mündliche Verhandlung vor dem dritten Senat des Bundespatentgerichts statt, nach der das Urteil verkündet wurde.
Gegen dieses Urteil kann Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Frist für die Einreichung der Berufung beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils an die betroffene Partei, spätestens jedoch fünf Monate nach dessen Verkündung.
Akte: Az. 3 Ni 11/22 (EP) – Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht
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