Im Vorfeld der morgigen Kabinettssitzung, die sich mit dem Entwurf des Tariftreuegesetzes befasst, weist Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), auf den dringenden Bedarf an Verbesserungen hin:
„Die Förderung der Tarifbindung ist ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Unternehmen, die tarifgebunden sind, benötigen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge faire Bedingungen und dürfen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden!“
Der gegenwärtige Entwurf bietet jedoch in seiner jetzigen Form keine geeignete Grundlage dafür. Die sporadische Anwendung einzelner tariflicher Bestimmungen auf bestimmte Beschäftigte während der Auftragsausführung wird nicht dazu führen, dass Unternehmen sich umfassend an Tarifverträge binden oder die geltenden Branchentarifverträge vollständig anwenden. Dies führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Personalkosten zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Firmen.
Zudem sollte das Prinzip bestehen bleiben, dass die verpflichtende Anwendung von tariflichen Regelungen für eine gesamte Branche nur durch einen gemeinsamen Antrag aller Tarifvertragsparteien beschlossen werden kann. Im Gegensatz zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen gemäß dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz sieht der aktuelle Entwurf diesen Beteiligungsmechanismus jedoch noch nicht vor. Hier ist Nachbesserung erforderlich.
Eine dringende Korrektur in Richtung Bürokratieabbau ist ebenfalls notwendig. Für tariftreue Unternehmen dürfen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden entstehen. Die geplanten erweiterten Prüf- und Nachweispflichten müssen daher für tarifgebundene Betriebe einfach über den bereits bestehenden PQ-Nachweis (Präqualifikationsnachweis) erfüllt werden können. Unternehmen mit Tarifbindung, die sich freiwillig präqualifizieren lassen möchten, sollten nicht zusätzlich bürokratisch belastet werden.
Das Bundestariftreuegesetz steht neben 14 Landestariftreueregelungen! Anstelle zusätzlicher paralleler Vorschriften auf Bundes- und Landesebene benötigen wir ein einheitliches System, das praktikabel ist und bestehende Tariftreueregelungen harmonisiert. Die Vielzahl unterschiedlicher Regelungen sorgt derzeit für Rechtsunsicherheit und erschwert eine konsistente Umsetzung.
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