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70 % der Rentenleistungen 2024 unterliegen der Einkommensteuerpflicht

Durchschnittlicher Besteuerungsanteil seit 2015 um 15 Prozentpunkte gestiegen

by Statistisches Bundesamt
August 8, 2025
in Wirtschaft
0

Im Jahr 2024 erhielten in Deutschland etwa 22,3 Millionen Menschen Rentenleistungen in Höhe von rund 403 Milliarden Euro, die aus gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Quellen stammen. Laut dem Statistischen Bundesamt ist die Anzahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 % gestiegen, was etwa 167.000 zusätzlichen Personen entspricht. Gleichzeitig erhöhten sich die Rentenzahlungen im gleichen Zeitraum um 5,7 %, was einer Summe von etwa 21,7 Milliarden Euro entspricht. Rund 70 % dieser Leistungen wurden im Jahr 2024 als steuerpflichtige Einkünfte erfasst (insgesamt also etwa 282,6 Milliarden Euro). Seit dem Jahr 2015 hat sich der durchschnittliche Besteuerungsanteil somit um ungefähr15 Prozentpunkte erhöht.

Der Anstieg des Besteuerungsanteils lässt sich auf eine Reform zurückführen: das Alterseinkünftegesetz von 2005 hat eine grundlegende Neuregelung der Besteuerung von Altersbezügen eingeführt. Ein zentrales Element dieser Reform war der Wechsel von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung für Leistungen aus der gesetzlichen Grundversorgung. Während dieser Übergangszeit wurden die Beiträge zur Rente während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt; erst in der Auszahlungsphase unterliegen sie dann den Steuern.

Der Anteil an steuerpflichtigen Renteneinkünften hängt vom Beginn des Rentenbezugs ab: Je später jemand mit dem Bezug seiner Rente beginnt, desto höher ist auch der besteuerte Anteil seiner Einkünfte aus Rente. Zudem führt jede allgemeine Erhöhung der Renten zu einem Anstieg des Besteuerungsanteils – diese sind vollständig steuerpflichtig. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am27.März2024 wurde die ursprünglich bis zum Jahr2040 geplante Übergangsphase bis ins Jahr2058 verlängert; erst ab diesem Zeitpunkt werden neue gesetzliche Renten vollumfänglich einkommensteuerpflichtig sein.

Im Jahr2021 mussten rund41%derRentnerinnenundRentnerEinkommensteuerzahlen

Bei vielen Pensionären liegt nach Abzug relevanter Beträge ihr steuerpflichtiger Teil unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags; deshalb bleiben viele ihrer Zahlungen ohne Steuerbelastung – vorausgesetzt es gibt keine weiteren Einkommensquellen. Wie viele Senioren im Jahre2024 tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen bleibt aufgrund langer Fristen zur Steuerveranlagung vorerst unklar.

Die aktuellsten Daten zur Steuerbelastung bei Renteneinkünften stammen aus dem Jahr2021: Damals waren rund41%, also8,9Millionenvon insgesamt21,9MillionenkassierendenRentenbeziehern einkommensteuerpflichtig.Das bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um0,74Prozentpunkte oder214000Personen.

Circa81%derjenigenRentnerinnenundRentnerimJahr2021,diewährenddessenSteuernzahlenmussten – dazu zählen auch verwitwete Ehepartner und Kinder – hatten neben ihren Pensionseinnahmen noch andere Einkommensarten wie Versorgungsbezüge oder Mieteinnahmen erzielt.Wenn Paare gemeinsam veranlagt werden,kann dies ebenfalls das Einkommen beider Partner umfassen,das für die Berechnung zusammengezählt wird.

Zusätzliche Informationen:

Diese Informationen stammen aus den Statistiken über rentennahe Mitteilungen sowie den Lohn- und Einkommensteuervorlagen.Detaillierte Ergebnisse können auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter „Lohn- und Einkommensteuer“ sowie in GENESIS-Online (Tabellen73141) eingesehen werden.

Diese Pressemitteilung kann gegebenenfalls durch weitere Informationen und Links ergänzt worden sein und ist verfügbar unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Kontakt für weitere Auskünfte:
Lohn- und Einkommensteuer
Telefon:+49611754315
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon:+49611753444

Tags: BehördenStatistikWirtschaft
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