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Fehlende Barrierefreiheit kann zu Abmahnungen führen: Neue Pflichten für alle Onlinehändler ab Ende der Woche in Kraft

by
Juni 24, 2025
in Soziales
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Sechs Jahre lang gab es Zeit zur Vorbereitung: Ab dem 28. Juni gilt für Onlinehändler in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Händler glauben jedoch immer noch, dass die neuen Anforderungen sie nicht betreffen. „Das ist ein großer Irrtum!“, sagt Elisa Rudolph, Justiziarin des bevh. „Grundsätzlich betrifft das BFSG alle Onlinehändler; ob klein oder groß, ob mit eigenem Webshop oder auf Marktplätzen tätig und unabhängig von den angebotenen Sortimenten.“

Wer sich bis jetzt nicht um die Einhaltung des BFSG gekümmert hat, muss damit rechnen, dass dies früher oder später rechtlich geahndet wird, inklusive der damit verbundenen Kosten. Auch eine „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) ist derzeit im Aufbau.

Zu beachten ist Elisa Rudolph zufolge auch: „Barrierefreiheit ist keine Einmalleistung und nie ganz abgeschlossen. Sie erfordert permanente Anpassung, bei der neue technische Hürden überwunden werden müssen. Eine hundertprozentig barrierefreie Website ist daher nur schwer umzusetzen und muss zwingend auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden.“

Das BFSG gibt Onlinehändlern zwar die grundlegenden Anforderungen vor und verweist in der dazugehörigen Verordnung auf wichtige Standards. Allerdings wurden wichtige Fragen zur technischen Umsetzung und deren Herausforderungen zu wenig berücksichtigt. Trotz starker Bemühungen der meisten Händler stoßen diese auf viele Unklarheiten bei Detailfragen. Hinzu kommt, dass die Anforderungen nicht nur die Händler-Website betreffen, sondern auch Shopping-Apps, Chats und E-Mails mit Kundinnen und Kunden, sowie der Verkauf über soziale Plattformen (Social Commerce). Der bevh appelliert daher an die Marktüberwachungsbehörden, auf die Verhältnismäßigkeit zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der technischen Machbarkeit zu achten.

Und ganz wichtig: Onlinehändler sollten sich trotz vieler offener Fragen nicht abschrecken lassen, sondern Barrierefreiheit als Chance für eine größere Reichweite und stärkere Kundenbindung auch in Hinblick auf eine alternde Gesellschaft verstehen.

Hilfestellungen finden Onlinehändler auf den ausführlichen Infoseiten „Q&A Barrierefreie Onlineshops“ oder bei der bevh-Rechtsberatung für Mitglieder.

Pressekontakt:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
frank.duessler@bevh.org

Tags: BarrierefreiheitBarrierefreiheitsstärkungsgesetzBFSGE-CommerceHandelInklusionInternetMenschen mit BehinderungNetzweltOnlinehandelPolitikSozialesVerbändeWirtschaft
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