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EU-Lieferkettengesetz

"Nicht hinter deutsches Recht zurückfallen!"<br />Menschenrechtsinstitut fordert klare Haltung im EU-Rat

by Deutsches Institut für Menschenrechte
Juni 20, 2025
in Soziales
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor einer massiven Abschwächung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes im Rahmen des sogenannten Omnibus-Verfahrens. Vor der Ratssitzung in der kommenden Woche, in der der Entwurf des polnischen EU-Ratsvorsitzes debattiert wird, fordert das Institut die Bundesregierung auf, dort den bisher erreichten menschenrechtlichen Standard zu verteidigen – und vor allem nicht hinter das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zurückzufallen.

„Viele deutsche Unternehmen haben bereits Verantwortung übernommen und das Lieferkettengesetz erfolgreich in ihre Prozesse integriert. Wer jetzt den Anwendungsbereich auf nur noch wenige Großunternehmen beschränkt, bestraft diese Vorreiter, ihr Engagement sowie ihre Tatkraft und gefährdet ihren Wettbewerbsvorteil“, sagt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Nach den derzeit bekannten Plänen des Ratsvorsitzes soll das EU-Gesetz nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten erfassen – in Deutschland wären das gerade noch etwas über 100 Unternehmen, in vielen EU-Staaten sogar nur ein oder zwei.

Das Institut fordert die Bundesregierung auf, sich im Rat der EU aktiv dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich nicht eingeschränkt wird, der menschenrechtliche Risikobegriff des LkSG erhalten bleibt, was bedeutet, dass Unternehmen auch bei substantiierter Kenntnis – also bei klaren und belegbaren Hinweisen auf Missstände – oder plausibler Information in der tieferen Lieferkette tätig werden müssen. Außerdem sollen die europaweit vereinheitlichten Voraussetzungen der zivilrechtlichen Haftung bleiben, um Betroffenen realistische Klagemöglichkeiten zu eröffnen.

Ebenso kritisch sieht das Institut die geplante Streichung der Verpflichtung zur Umsetzung eines Klimaplans. Die ökologischen Auswirkungen globaler Lieferketten sind eng mit Menschenrechten verknüpft und müssen Bestandteil unternehmerischer Sorgfalt bleiben.

„Die EU hat jetzt die Chance, im Omnibusverfahren ein wirksames Gesetz beizubehalten, das europaweit einheitliche Maßstäbe setzt und manche Versäumnisse bisheriger nationaler Lieferkettengesetze korrigiert. Diese Chance darf nicht vertan werden“, betont Windfuhr.

WEITERE INFORMATIONEN:

Europäisches Netzwerk Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) warnt vor Einschnitten beim Menschenrechtsschutz:

Globale Lieferketten: ENNHRI warnt vor Einschnitten beim Menschenrechtsschutz | Institut für Menschenrechte

Pressekontakt:

Kristal Davidson, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 14
Mobil: +49 160 966 500 83
E-Mail: KDavidson@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
Bluesky | LinkedIn | Mastodon | YouTube

Tags: BundesregierungEUEU-RatGesetzeKlimaschutzLieferkettengesetzLieferkettensorgfaltspflichtengesetzMenschenrechtePolitikSozialesUmweltWirtschaft
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