Der TÜV-Verband begrüßt die intensivere Kooperation zwischen der EU und den USA in Bezug auf Fahrzeugstandards, warnt jedoch vor einer generellen gegenseitigen Anerkennung von Fahrzeuggenehmigungen. Die bestehenden EU-Vorschriften sind nach wie vor von zentraler Bedeutung, um das europäische Niveau in Umwelt- und Sicherheitsfragen zu gewährleisten.
In einer neuen Handels- und Investitionsvereinbarung haben beide Seiten beschlossen, die Standards des jeweils anderen im Automobilbereich „zu akzeptieren und gegenseitig anzuerkennen“. Richard Goebelt, Leiter des Fachbereichs Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, äußert sich positiv über diese engere Zusammenarbeit: „Die angestrebte Entwicklung gemeinsamer Standards ist ein ermutigendes Zeichen für die Vertiefung des transatlantischen Marktes. Einheitliche Normen können Innovationen fördern, Handelsbarrieren abbauen und den Wettbewerb erleichtern.“
Keine automatische Anerkennung von Fahrzeuggenehmigungen
Laut dem TÜV-Verband führt das Zollabkommen – auch bekannt als Mutual Recognition Agreement (MRA) – nicht dazu, dass US-Fahrzeuggenehmigungen ohne Weiteres in Europa übernommen werden können. „Es bestehen erhebliche Unterschiede bei der Genehmigung neuer Fahrzeugtypen zwischen den USA und der EU“, erklärt Goebelt. In Europa müssen Fahrzeuge beispielsweise strenge Anforderungen zum Schutz von Fußgängern erfüllen; während in den USA andere Prüfungen im Vordergrund stehen. Diese unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen lassen sich nicht einfach vereinbaren.“ Experten schätzen beispielsweise ein, dass der Tesla Cybertruck aufgrund seiner kantigen Form sowie seiner starren Stahlkonstruktion in der EU nicht zulassungsfähig ist. Zudem könnte sein Gewicht von mindestens 3 Tonnen bei voller Beladung nur mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden.
Europäische Zulassungsvorschriften bleiben verbindlich
Für eine automatische Zulassung US-amerikanischer Fahrzeuge ohne eine gültige EU-Typgenehmigung wäre eine ausdrückliche Entscheidung seitens des europäischen Gesetzgebers erforderlich. Grundlage für die Vermarktung von Fahrzeugen innerhalb Europas bleibt die Verordnung 2018/858 zur Typgenehmigung sowie ergänzende Regelungen zur allgemeinen Sicherheit. Dieses Regelwerk sieht keine automatische Übernahme ausländischer Standards vor; lediglich in Einzelfällen könnten US-Vorgaben im Rahmen einer Einzelgenehmigung Berücksichtigung finden – jedoch unter strengeren Prüfbedingungen. „Eine automatisierte Anerkennung amerikanischer Vorschriften für serienmäßig produzierte Fahrzeuge ist rechtlich ausgeschlossen“, betont Goebelt weiter: „Die hohen europäischen Anforderungen an Sicherheit sowie Umweltschutz müssen aufrechterhalten werden.“
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Über den TÜV-Verband: Der TÜV-Verband e.V. vertritt die politischen Interessen der Prüforganisationen im Bereich Technische Überwachung (TÜV) und fördert den Austausch unter seinen Mitgliedern hinsichtlich technischer Themen sowie digitaler Sicherheit und Nachhaltigkeit bei Fahrzeugen, Produkten oder Dienstleistungen aller Art. Wir setzen uns für allgemeingültige Standards ein durch unabhängige Prüfungen sowie qualifizierte Weiterbildung mit dem Ziel eines hohen Niveaus an technischer Sicherheit zu wahren.
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