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Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung: Bauindustrie verlangt klare Richtlinien und Entlastungen

by ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
September 23, 2025
in Politik
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Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, um den Inkrafttrettermin der EU-Entwaldungsverordnung, die ursprünglich am 30. Dezember 2025 in Kraft treten sollte, zu verschieben. Felix Pakleppa, Geschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußerte sich dazu wie folgt:

„Wir begrüßen grundsätzlich den Vorschlag der EU-Kommission zur einjährigen Verschiebung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es nicht nur um technische Softwareprobleme gehen darf, die möglicherweise behoben werden müssen.“

Bereits im Winter 2024 wurde das Datum für den Beginn auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Ohne eine substantielle Überarbeitung könnten die bestehenden Probleme lediglich hinausgeschoben werden und Unternehmen würden in einem Jahr vor denselben Herausforderungen stehen. Die Kommission sollte daher im Rahmen eines „Stop-the-Clock“-Verfahrens die Richtlinie um zwei Jahre verzögern und grundlegende Änderungen vorschlagen.

Insbesondere benötigen Unternehmen endlich Klarheit über die Regelungen. Die Verordnung muss so gestaltet sein, dass sie praktikabel umgesetzt werden kann und kleine sowie mittlere Unternehmen nicht überfordert werden. Nur so können auch Umweltziele erreicht werden.

Die gegenwärtigen Unsicherheiten bei der Planung sind erheblich. Viele kleine und mittlere Betriebe sehen sich mit stark steigenden bürokratischen Anforderungen konfrontiert, ohne genau zu wissen, wie sie diese neuen Vorgaben sowohl operativ als auch finanziell bewältigen sollen.

Ein Aufschub von zwei Jahren würde es der Politik ermöglichen nachzubessern und sicherzustellen, dass die Umsetzung realistisch bleibt; gleichzeitig sollten Belastungen für Unternehmen reduziert werden ohne dabei wichtige Ziele der Verordnung zu verwässern. Unsere Forderungen lauten:

1. Beschränkung von Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf importierte Produkte.

2. Drastische Senkung von Sorgfaltsanforderungen sowie Dokumentationsaufwand in sogenannten „Null-Risiko-Zonen“ (Produktionsländer ohne Entwaldung wie innerhalb der EU).

Nur so können ungerechtfertigte Belastungen für nachgelagerte kleine und mittlere Betriebe innerhalb der Wertschöpfungskette vermieden werden.“

Pressekontakt:

Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstrasse 55-58
10117 Berlin
Telefon: 030-20314-409 | Fax: 030-20314-420
E-Mail: rabe@zdb.de

Tags: BauBau / ImmobilienEUEUDRGesetzeLogistikPolitikUmweltVerbändeVerordnung über entwaldungsfreie LieferkettenWirtschaft
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