Vor dem Beschluss des Kabinetts zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für Verbraucherkredite fordert der bevh die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass Marktplätze und deren Zahlungsdienstleister nicht als „Dritte“ im Sinne des Gesetzes betrachtet werden. Der Grund dafür liegt in einer unklaren Definition des Rechtsbegriffs im ursprünglichen Text der Richtlinie. Händler sind nur dann von dieser Regelung betroffen, wenn ein sogenannter Dritter (wie PayPal oder Klarna) in den Bezahlprozess involviert ist. Es bleibt jedoch unklar, ob auch die Marktplätze selbst sowie ihre Zahlungsunternehmen darunter fallen könnten. Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales, äußert Bedenken:
„Über 50 Prozent aller Online-Käufe erfolgen über Marktplätze. Sollten Anbieter und ihre Zahlungsdienstleister als Dritte eingestuft werden, wären sie gezwungen, jeden noch so kleinen Rechnungskauf wie einen Kreditvertrag zu behandeln. Auch wenn diese Käufe zinsfrei und absolut sicher sind, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Einkommen offenlegen – selbst bei geringen Ausgaben im Internet. Zudem kämen neue Informationspflichten für Händler hinzu, die den Bezahlvorgang stören würden. Unsere Marktanalysen zeigen deutlich: Die Mehrheit der Konsumenten hält es für unwahrscheinlich, dass sie weiterhin per Rechnung bezahlen würde unter diesen Bedingungen. Daher fordern wir von der Bundesregierung eine Abkehr von übermäßiger Kontrolle und Bevormundung.“
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Carsten Herresthal (Download) besagt zudem, dass die Klärung des Begriffs „Dritter“ in den Händen der Mitgliedstaaten liegt. Die Bundesregierung muss daher gewährleisten, dass die Auslagerung von Forderungsmanagement und -durchsetzung durch einen Warenlieferanten an eine Tochtergesellschaft oder beherrschte Gesellschaft ausdrücklich aus dieser Richtlinie ausgeschlossen wird.
Der bevh warnt eindringlich davor ,die Datensammelwut seitens der EU bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen; andernfalls könnten viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf riskantere Zahlungsmethoden umsteigen: Beim Kauf von Socken sollte man nicht seine Hosen herunterlassen – Rechnungskauf darf nicht zur Datenkrake werden.
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