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Transatlantisches Handelsabkommen: Vorläufiger Höchstsatz von 15 Prozent und Generika zum MFN-Satz – Rechtliche Unsicherheiten bestehen weiterhin

by BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
August 29, 2025
in Politik
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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) hat in den neuesten Entwicklungen des transatlantischen Handelsabkommens eine gewisse Entspannung im Vergleich zu den ursprünglich angedachten „Sonderzöllen“ für Medikamente festgestellt, warnt jedoch gleichzeitig vor anhaltender Unsicherheit und zusätzlichen Belastungen für die Branche.

Ab dem 1. September 2025 könnten erste Maßnahmen aus der kürzlich veröffentlichten Absichtserklärung zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung in Kraft treten. BPI-Vorsitzender Oliver Kirst äußerte dazu: „Für Generika sowie deren Wirkstoffe und Vorprodukte gilt der MFN-Satz, während auf alle anderen pharmazeutischen Produkte ein Zollsatz von 15 Prozent erhoben wird. Obwohl höhere Sonderzölle vonseiten der EU abgewendet werden konnten, stellen diese neuen Belastungen eine erhebliche Herausforderung für unsere Branche dar. Zum ersten Mal unterliegen Arzneimittel einem strengen Zollregime“, kritisierte Kirst.

Politische Absicht – keine Rechtssicherheit

Die Erklärung hat derzeit lediglich politischen Charakter; konkrete rechtliche Vereinbarungen stehen noch aus. „Momentan handelt es sich um eine Absichtserklärung, was bedeutet, dass unsere Unternehmen weiterhin mit Unsicherheiten bei kurzfristigen Geschäften konfrontiert sind und mittelfristig neue Handelsbarrieren drohen“, betont Kirst.

EU-Vorgaben dürfen nicht zu Handelshemmnissen werden

Neben den Zöllen bezieht sich die Erklärung auch auf andere europäische Rechtsakte, zu denen die USA Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf amerikanische Unternehmen geäußert haben; die EU hat daraufhin zugesichert Rücksicht zu nehmen. Dazu zählen unter anderem die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie die EU-Lieferkettenrichtlinie (CS3D). „Als Bundesverband unterstützen wir das ehrgeizige Ziel dieser europäischen Rechtsakte im Bereich Nachhaltigkeit. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Maßnahmen nicht als versteckte Handelshemmnisse fungieren und zusätzliche Belastungen für Unternehmen schaffen“, fügte Kirst hinzu.

Gesundheitsversorgung braucht Sonderstatus

„Wir halten einen fairen Umgang zwischen Handelspartnern grundsätzlich für unerlässlich. Alle politischen Bemühungen sollten darauf abzielen, Arzneimittel sowie Medizinprodukte – sowohl für Menschen als auch Tiere – samt ihrer Vorprodukte und Hilfsstoffe vollständig aus Handelskonflikten herauszuhalten. Denn hinter jeder entscheidenden Maßnahme steht das Wohl von Patientinnen und Patienten, welche auf eine zuverlässige Gesundheitsversorgung angewiesen sind,“ erklärt Kirst weiter.

Hintergrund: Im Rahmen des Zollkonflikts hatten sich USA und EU bereits Ende Juli auf ein Abkommen geeinigt (BPI-Pressemeldung vom 28. Juli 2025). Zeitgleich forderte die US-Regierung von pharmazeutischen Firmen eine Bestpreisgarantie für Medikamente (MFN-Entscheid) (BPI-Pressemeldung vom 1. August 2025).

Pressekontakt:

Laura Perotti (Kommissarische Pressesprecherin),
Tel.: 030 27909-131,
lperotti@bpi.de

Tags: ArzneimittelAußenhandelEUGesundheit / MedizinGovernancePharmaindustriePolitikTransatlantisches HandelsabkommenVerbändeWirtschaftZölle
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