Am 22. Juli 2025 gab das Bundesverwaltungsgericht bekannt, dass es im Verfahren zur Einstufung der AfD als sogenannter „Verdachtsfall“ nicht auf die Beschwerde gegen die Ablehnung der Revision eingehen werde (BVerwG 6 B 23.24). In Reaktion darauf hat die AfD heute eine detaillierte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und mehrere Verletzungen ihrer Grundrechte sowie Verstöße gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, wie das Recht auf einen gesetzlichen Richter, angeprangert.
Die Bundessprecher der AfD, Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel, äußerten sich dazu folgendermaßen:
„Die Entscheidung des OVG NRW in Münster ist in einem Rechtsstaat nicht haltbar, da sie einen erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit unserer Mitglieder darstellt und legale Äußerungen fälschlicherweise als verfassungsfeindlich brandmarkt. Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keine Abhilfe geschaffen hat, bleibt uns nur der Weg über die Verfassungsbeschwerde. Die AfD wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um sich selbst und insbesondere ihre Mitglieder vor diesen unbegründeten staatlichen Diffamierungen durch den Verfassungsschutz zu schützen.“
Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Eichhorster Weg 80 / 13435 Berlin
Telefon: 030 – 220 23 710
E-Mail: presse@afd.de