Turboeinbürgerungen aufgehoben
Die Koalition wird heute mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine von der Ampel-Regierung beschlossene Verkürzung der Einbürgerungsfrist rückgängig machen. Ab sofort können in Deutschland lebende Ausländer, die die Voraussetzungen erfüllen, frühestens nach fünf Jahren einen deutschen Pass erhalten. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Throm, und die Berichterstatterin im Innenausschuss für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cornell-Anette Babendererde, erläutern:
Alexander Throm: „CDU und CSU haben versprochen, die sogenannte Turboeinbürgerung abzuschaffen. Jetzt setzen wir es um. Am Mittwoch verabschiedet der Bundestag das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Die Einbürgerung symbolisiert Zugehörigkeit, Verantwortung und Teilhabe sowie höchste Anerkennung unserer Gesellschaft. Sie sollte jedoch am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen. Drei Jahre bis zur Einbürgerung sind zu kurz bemessen; Integration erfordert Zeit für Sprache und tatsächliche Verwurzelung in unserer Gemeinschaft.“
Cornell-Anette Babendererde: „Heute geben wir dem deutschen Pass den Wert zurück, den er verdient – ein Wunsch vieler Menschen in unserem Land. Der Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft ist eine wechselseitige Verpflichtung zwischen Staat und Bürger – verbunden mit zahlreichen Rechten wie Wahlrecht oder Freizügigkeit innerhalb der EU auf einer Seite sowie Verfassungs- und Rechtstreue auf anderer Seite.“
Diese Bindung benötigt Zeit; die CDU steht für eine maßvolle Einbürgerung: nicht überstürzt sondern getragen von echter Identifikation mit unserem Land sowie Verständnis für unsere Werteordnung denn nur so entsteht langfristig gesellschaftlicher Zusammenhalt basierend auf gegenseitigem Respekt Vertrauen.“
Leider gibt es auch Personen welche versuchen durch falsche Sprachzertifikate sich unrechtmäßig einzubürgern deshalb begrüße ich dass Bundesinnenminister aktiv geworden ist indem bei zuständigen Landesbehörden persönliche Vorsprache Antragsteller gefordert wird dies dient nicht nur Überprüfung Sprachkenntnisse sondern auch Bekenntniserklärungen angemessen überprüft werden können.“
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