Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht mehr verfassungskonform ist, wenn das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender über einen längeren Zeitraum hinweg die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit deutlich verfehlt.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, begrüßt diese Entscheidung:
„Es ist unbestreitbar, dass bei ARD und ZDF schon lange keine echte Programmvielfalt mehr existiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fungiert mittlerweile als Sprachrohr der Regierung und steht im Widerspruch zur Meinungs- und Pressefreiheit sowie zur Vielfalt. Das Programm erfüllt weder den Bildungsauftrag noch entspricht es den Anforderungen einer Grundversorgung. Die Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts sollte als Warnsignal verstanden werden, das zum Nachdenken anregen muss. Es bleibt zu hoffen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies umsetzt und kritisch prüft.“
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