Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht München die Firma AmRest Coffee Deutschland, Betreiber aller Starbucks-Filialen in Deutschland, in drei Fällen wegen Missachtung der gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung von Mehrwegoptionen verurteilt. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen Einwegmüll und für den Schutz der Verbraucher dar.
Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH:
„Das Gerichtsurteil ist klar: Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mehrwegalternativen bedeutet nicht nur, ein paar Becher ins Regal zu stellen – Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass alle Bechergrößen jederzeit verfügbar sind und ihre Mitarbeiter diese korrekt ausgeben können. Genau hier liegt bei Starbucks ein großes Problem vor. Bei unseren Testbesuchen fehlten nicht nur die passenden Mehrwegbechergrößen, sondern auch die korrekte Abwicklung des Pfands war oft problematisch. Diese Verstöße waren keine Einzelfälle; sie zeigen ein systematisches Versäumnis auf: Das Thema Mehrweg wird nicht ernst genommen. Es darf nicht sein, dass Unternehmen gerichtlich gezwungen werden müssen, umweltfreundliche Alternativen anzubieten. Wir fordern Umweltminister Schneider auf, über bloße Angebotspflichten hinaus Anreize für die Nutzung von Mehrweglösungen zu schaffen: Eine nationale Steuer auf Einwegverpackungen für Mitnahmeprodukte von mindestens 50 Cent ist längst überfällig – Städte wie Tübingen und Konstanz gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran.“
Hintergrund:
Die DUH stellte im November 2023 und April 2024 Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung von Mehrwegalternativen in drei Starbucks-Filialen in München und Berlin fest. In zwei Filialen konnten Testpersonen ihre Getränke nicht vollständig in den gewünschten Größen als Mehrwegvariante erhalten. In einer dritten Filiale waren zwar ausreichend Becher vorhanden; jedoch konnte das Personal das Pfand dafür nicht korrekt abrechnen.
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