Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) stärkt die Position der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in ihrer Kritik am Klimaschutzgesetz und unterstützt ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung. Die Expertengruppe kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Abschwächung des Gesetzes, insbesondere durch den Wegfall verbindlicher Sektorziele, das Erreichen der deutschen Klimaziele erheblich gefährdet wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Regierung, Länder und diverse Fachinstitutionen aufgefordert, bis zum heutigen 15. Oktober 2025 Stellung zu den Beschwerden der DUH und weiterer Umweltorganisationen zu nehmen.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz wird durch das SRU-Gutachten neuer Schwung verliehen. Der SRU teilt unsere Ansicht, dass die Änderungen im Gesetz das Erreichen von Klimaschutzzielen deutlich erschweren. Anstatt die Abschaffung von Sektorzielen zu rechtfertigen und Verantwortung weiter abzuschwächen, ist eine Politik nötig, welche das Pariser Abkommen ernst nimmt und ein CO2-Budget als verbindliche Grenze versteht. Wir fordern sofortiges Handeln von der Bundesregierung: Nur mit einer Rückkehr zur klaren Sektorverantwortung sowie einem Paris-kompatiblen CO2-Budget kann ein Notfallprogramm verabschiedet werden um den Rückstand beim Klimaschutz aufzuholen.“
Remo Klinger, Rechtsanwalt für DUH: „Das Gutachten des SRU hat große Bedeutung. Bereits 2021 stützte sich das Bundesverfassungsgericht wesentlich auf dessen Analysen ab. Wenn seine Berechnungen nun zeigen,dass selbst ein großzügiges CO2-Budget bis 2033 erschöpft sein könnte,dann ist dies eine ernsthafte Warnung: Es belegt wissenschaftlich fundiert,dass die Regierung ihren verfassungsmäßigen Pflichten zum Schutz zukünftiger Generationen nicht nachkommt.Dies ist ein klares Zeichen für mögliche Verfassungsverstöße im aktuellen Gesetz.“
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