Die saarländische Verordnung über Mindestanforderungen für Heime aus dem Jahr 2021 bedarf einer umfassenden Überarbeitung, um die Stabilität der pflegerischen Versorgung nicht zu gefährden. Diese Forderung wurde von Trägern sozialer Einrichtungen beim politischen Frühstück des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) erhoben. „Sollten die aktuellen Bestimmungen in ihrer jetzigen Form umgesetzt werden, könnten etwa 15% der bestehenden Pflegeplätze wegfallen“, erklärte Ralf Mertins, Vorsitzender des bpa-Landesverbands im Saarland. „Dies geschieht in einer Zeit, in der bereits jetzt nicht alle Anfragen erfüllt werden können und die Zahl der Pflegebedürftigen stark ansteigt.“ Zudem würden notwendige Umbaumaßnahmen die Kosten für Pflege weiter erhöhen.
Der Verband setzt sich daher für einen Bestandsschutz von Einrichtungen ein, die vor dem Jahr 2021 errichtet wurden. Wichtige Bestimmungen der Verordnung sollten darüber hinaus präzisiert werden.
Das Ministerium hat signalisiert, dass es gemeinsam mit den Leistungserbringern einen Vorschlag zur Überarbeitung und Präzisierung der Verordnung erarbeiten möchte, welcher auch den vor 2021 eröffneten Einrichtungen gerecht wird.
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