Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich zur ersten Lesung des Bundestages über das Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse und Entbürokratisierung in der Pflege sowie zum Gesetz zur Einführung von Pflegefachassistenten:
„Beide Gesetzentwürfe beinhalten sinnvolle Maßnahmen, die darauf abzielen, die professionelle Pflege zu stärken und dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken. Angesichts des demografischen Wandels sind diese Schritte von entscheidender Bedeutung. Die angestrebte Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachkräfte sowie die Einführung einer einheitlichen Ausbildung für Pflegeassistenz auf Bundesebene sind wichtige Fortschritte. Insbesondere für die geplante Reform im Bereich der Primärversorgung ist das Fachwissen von Pflegefachpersonen unerlässlich.
Das Ziel einer spürbaren Entbürokratisierung in der Pflege ist sowohl richtig als auch notwendig – insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation. Daher ist es umso wichtiger, dass alle beteiligten Akteure berücksichtigt werden, einschließlich der Kranken- und Pflegekassen.
Einige Regelungen im Gesetz – wie beispielsweise die erweiterte Berichtspflicht gegenüber dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesgesundheitsministerium – bringen aus Sicht der Krankenkassen jedoch keinen erkennbaren Effizienzgewinn mit sich; vielmehr erzeugen sie zusätzlichen Koordinationsaufwand. Zukünftig müssen Krankenkassen jede Fristüberschreitung gemäß § 18c SGB XI begründen, selbst wenn die Leistung bereits abgeschlossen wurde. Dies führt zu nachträglichen Prüfungen, interner Nachverfolgung und neuer Dokumentation – ohne einen erkennbaren Nutzen für die Versicherten.
Auch würde das geplante Beratungsgremium auf Bundesebene neue bürokratische Strukturen bei den Krankenkassen schaffen sollen; dessen Ergebnisse sollen eine Vereinheitlichung bei Leistungsanträgen bewirken. Hier wäre es sinnvoller gewesen, auf bereits bestehende Gremien zurückzugreifen.
Positiv hervorzuheben ist hingegen, dass im Entwurf Regelungen zur Bereitstellung von Versorgungsdaten durch Kranken- und Pflegekassen aufgenommen wurden; diese unterstützen eine bedarfsgerechte Planung für eine angemessene Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort. Zudem begrüßen wir in diesem Zusammenhang auch die Stärkung der Rolle kommunaler Einrichtungen.“
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