Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG):
„Es ist erfreulich, dass mit dem Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz nun mehr Transparenz über die vorgesehenen Änderungen an der Krankenhausreform besteht.
Besonders positiv hervorzuheben ist die klare Zusage des Bundes, die Kosten für den Umbau und die Modernisierung der Krankenhäuser zu übernehmen und diese durch Steuermittel zu finanzieren.
Auch der Aufschub bei der Einführung der Vorhaltekostenfinanzierung wird von uns begrüßt. Dadurch kann ein bestehender Fehler in Bezug auf die Fallfixierung behoben werden. Es bedarf eines Systems zur bedarfsorientierten Vorhaltefinanzierung, um Planungsentscheidungen und Finanzierung miteinander zu verknüpfen. Die Vertragspartner auf Bundesebene sollten schnellstmöglich damit beauftragt werden.
Leider gibt es jedoch auch Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen zu Ausnahmen bei den Anforderungen an Qualität und Erreichbarkeit. Hier wird das KHVVG mit seinem starken Fokus auf Qualität und Patientenschutz erheblich verwässert, was von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums eigentlich ausgeschlossen werden sollte.
Um sicherzustellen, dass das KHAG nicht als ‚Gesetz zur Verwässerung der Krankenhausreform‘ endet, müssen die geplanten Ausnahmeregelungen klar eingegrenzt und ihre Auswirkungen auf die Versorgungsqualität sorgfältig evaluiert werden. Sollten diese Ausnahmen dazu führen, dass unterdurchschnittliche Ergebnisse erzielt werden, müssten Versicherte bereit sein längere Anfahrtswege zu Kliniken mit besserer Qualität in Kauf zu nehmen.“
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