Im Rahmen der heutigen Präsentation der Kommission zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des gestrigen Beschlusses des GKV-Verwaltungsrates, eine Klage gegen den Bund aufgrund unzureichender Finanzierung versicherungsfremder Leistungen einzureichen, äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
„Seit dem Beginn ihrer Amtszeit hat Gesundheitsministerin Nina Warken betont, dass sie für die finanziellen Herausforderungen der GKV ein offenes Ohr hat. Die neu eingesetzte Kommission zur Stabilisierung dieser Finanzen soll nicht erst im Jahr 2027 Ergebnisse präsentieren, sondern bereits im Frühjahr 2026 kurzfristige Maßnahmen empfehlen. Dies zeigt deutlich, dass Frau Warken die Dringlichkeit der Situation erkannt hat.
Wenn die Bundesgesundheitsministerin erklärt, sie werde sich im Kabinett und in den Haushaltsberatungen vehement für die GKV sowie für zusätzliche Bundesmittel zum angemessenen Ausgleich versicherungsfremder Leistungen einsetzen, genießt sie unsere vollste Unterstützung. Der Bund darf insbesondere nicht länger die Refinanzierung der Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehern auf die GKV abwälzen.
Ob jedoch Warkens Entschlossenheit tatsächlich zu greifbaren Ergebnissen führt und Früchte trägt, bleibt abzuwarten. Ihre Ankündigungen sind in Anbetracht der aktuellen Lage unzureichend und es drängt die Zeit. Trotz historischer Erhöhungen des Beitragssatzes zu Jahresbeginn bleibt die finanzielle Situation der GKV angespannt: Der Anstieg bei den Ausgaben liegt derzeit über 8 Prozent; zudem sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklagen nach wie vor nicht aufgefüllt und sowohl wirtschaftliche Aussichten als auch Einnahmeperspektiven sind düster.
Daher begrüßt es auch ausdrücklich das AOK-Kollektiv, dass nun über rechtliche Schritte Klarheit geschaffen werden soll und dass sich alle Mitglieder der Solidargemeinschaft gegen den anhaltenden Zugriff auf das Geld ihrer Beitragszahler wehren. Seit Jahrzehnten klagen Krankenkassen über eine chronische Unterfinanzierung bei der Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehern. Inzwischen wurden mehr als 100 Milliarden Euro von Beitragszahlenden bereitgestellt – Gelder, welche eigentlich aus Steuermitteln hätten stammen müssen. Ein langwieriger Rechtsstreit könnte möglicherweise vermieden werden sollten es Bundesgesundheitsministerin gelingen können mit Bundeskanzler Merz sowie Finanzminister Klingbeil eine Lösung zu finden und somit das Problem hinter dieser Klage zu beseitigen.“
Ihr Ansprechpartner in unserer Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
