Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich zur ersten Lesung des Bundestages über das Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse und zur Entbürokratisierung in der Pflege sowie zum Gesetz zur Einführung von Pflegefachassistenten:
„Beide Gesetzentwürfe beinhalten sinnvolle Ansätze, um die professionelle Pflege zu stärken und dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken. Angesichts des demografischen Wandels sind diese Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Die geplante Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachkräfte sowie die Einführung einer einheitlichen Ausbildung für Pflegeassistenz auf Bundesebene sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Insbesondere für die angestrebte Reform im Bereich der Primärversorgung sind die Fähigkeiten von Pflegefachpersonen unerlässlich.
Das Ziel einer spürbaren Entlastung durch Bürokratieabbau in der Pflege ist sowohl richtig als auch notwendig – besonders vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation. Es ist daher umso wichtiger, dass alle beteiligten Akteure berücksichtigt werden, einschließlich der Krankenkassen.
Einige Regelungen im Gesetz – wie beispielsweise die geplante Ausweitung der Berichtspflichten gegenüber dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesministerium für Gesundheit – bringen aus Sicht der Krankenkassen jedoch keinen erkennbaren Effizienzgewinn mit sich, sondern führen zu zusätzlichem Koordinationsaufwand. Zukünftig sollen Krankenkassen jede Fristüberschreitung gemäß § 18c SGB XI zusätzlich begründen müssen, selbst wenn die Leistung bereits abgeschlossen ist. Dies führt zu nachträglichen Prüfungen, interner Nachverfolgung und neuer Dokumentation – ohne erkennbaren Nutzen für die Versicherten.
Auch würde das vorgeschlagene Beratungsgremium auf Bundesebene neue bürokratische Strukturen bei den Krankenkassen schaffen sollen; dessen Ergebnisse sollen Vereinheitlichungen bei Anträgen auf Leistungen bewirken. Hier wäre es besser gewesen, bereits bestehende Gremien und Formate zu nutzen.
Positiv hervorzuheben ist hingegen, dass Regelungen zur Bereitstellung von Versorgungsdaten seitens Kranken- und Pflegekassen aufgenommen wurden; diese Daten unterstützen eine bedarfsgerechte Planung zur optimalen Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort. Zudem begrüßen wir auch eine Stärkung der Rolle kommunaler Einrichtungen in diesem Zusammenhang.“
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