Am morgigen Tag wird die Anhörung der Verbände zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) stattfinden. Dr. Carola Reimann, die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, äußert sich kritisch zur geplanten „Reform der Reform“:
„Die AOK sieht im KHAG an einigen Stellen eine falsche Gewichtung bei der Anpassung der Krankenhausreform. Positiv ist, dass mit dieser Reform ein wesentlicher Fehler behoben wird: Die Finanzierung des Transformationsfonds soll nun aus Bundesmitteln erfolgen. Damit wird eine unserer zentralen Forderungen berücksichtigt. Allerdings bleibt die Einführung einer bedarfsorientierten und fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung weiterhin aus. Die Verschiebung dieser Finanzierung um ein Jahr sollte dazu genutzt werden, ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur Bedarfsbemessung für Vorhaltebudgets zu entwickeln. Es ist entscheidend, dass Planung und Finanzierung synchronisiert werden. Das derzeitige System basierend auf Ist-Fallzahlen birgt zu viele Fehlanreize und könnte dazu führen, dass Kliniken ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen treffen.
Zudem sehen wir weiteren Handlungsbedarf bei den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen: Eine verpflichtende Bereitstellung stationärer Leistungen sollte vermieden werden; stattdessen sollte der Schwerpunkt auf ambulanter Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeiten liegen.
Anstatt diese grundlegenden Mängel in der Reform zu beheben, werden die ursprünglich bundesweit festgelegten Qualitätsstandards durch Ausnahmeregelungen verwässert und Vorgaben zur Erreichbarkeit gestrichen. Diese vermeintlichen Verbesserungen gefährden die Patientensicherheit und stehen im Widerspruch zum Ziel einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung in der Krankenhausversorgung.
Für das Gelingen dieser Reform ist es von großer Bedeutung, dass die Bundesländer künftig verbindliche und rechtssichere Versorgungsaufträge erteilen können; nur so kann das Zusammenspiel von Planung und Finanzierung funktionieren. Außerdem muss durch weitere Zentralisierungen sichergestellt werden, dass unzulässige Gelegenheitschirurgie effektiv unterbunden wird.
Ein zentrales Anliegen für die AOK-Gemeinschaft ist zudem die Qualität in der medizinischen Versorgung von Krebserkrankungen: In diesem Zusammenhang lehnen wir die derzeit geplanten Vorgaben für Krebsoperationen ab. Stattdessen sollten umfassendere Zertifizierungskriterien gewählt werden, welche auf einem wissenschaftlichen Ansatz basieren – wie sie von der Deutschen Krebsgesellschaft entwickelt wurden – um klare Standards für die Qualität in der Krebsversorgung festzulegen. Darüber hinaus sollten spezifische Leistungsgruppen mit Mindestvorhaltezahlen für alle relevanten Krebsarten definiert werden.
Hinweis an Redaktionen: Die aktuelle Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) finden Sie unter https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/
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