Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zeigt sich erfreut darüber, dass die Bundesregierung plant, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Allerdings löst der aktuelle Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nicht die wesentlichen Probleme.
„Wir schätzen das politische Engagement, endlich die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung anzugehen. Doch der vorliegende Änderungsantrag ist unzureichend. Er würde sogar eine strukturelle Unterfinanzierung von Weiterbildungsambulanzen festschreiben“, warnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Es müssen alle Leistungen in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt werden, um eine Behandlung nach Fachpsychotherapeutenstandard sicherzustellen: Dazu gehören Behandlungsleistungen, Erwerb von Fachkenntnissen, Supervision und Selbsterfahrung für eine professionelle therapeutische Beziehungsgestaltung“, fordert Benecke. „Sollte dieser Antrag unverändert angenommen werden, wäre dies nicht gewährleistet. Bereits jetzt sind viele Praxen und Kliniken bereit für Weiterbildungsstellen – es fehlt jedoch an ausreichender Finanzierung“, betont Benecke weiter. „Ohne tragfähige Lösung wird es weiterhin zu wenige Weiterbildungsstellen geben mit dem Ergebnis, dass uns ab Anfang 2030 qualifizierte Fachkräfte fehlen könnten, sobald erfahrene Psychotherapeut*innen in Rente gehen.“
Der Änderungsantrag bietet keine Lösung für ausreichend gesicherte Weiterbildungsstellen in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken. Übrigens fordert die BPtK:
- Weiterbildungsambulanzen sollten alle Kosten im Zusammenhang mit Behandlungen durch Weiterbildungsteilnehmende bei Vergütungsverhandlungen einbringen können.
- Praxen und MVZ benötigen gezielte Förderungen analog zur Allgemeinmedizin sowie grundversorgenden Fachärzt*innen.
- Kliniken brauchen Übergangsfinanzierungen für zusätzliche Stellen solange bestehende Positionen noch durch Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen i.A besetzt sind.
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