Das kürzlich eingeführte Wohn- und Teilhabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern (WoTG M-V) bringt vor allem für Pflege-Wohngemeinschaften im Bundesland erhebliche bürokratische Herausforderungen mit sich, die diese bedeutende Versorgungsform gefährden könnten. Darauf macht der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) anlässlich der heutigen Anhörung von Sachverständigen im Sozialausschuss des Landtags aufmerksam.
Michael Beermann, Vorsitzender des bpa-Landesverbands, warnt: „Der aktuelle Gesetzentwurf enthält zusätzliche Einschränkungen, die in der Praxis zu rechtlichen Unsicherheiten und Investitionshindernissen führen können.“ Er betont: „Pflege-Wohngemeinschaften sind nicht nur bei Angehörigen sehr beliebt, sondern auch ein essenzieller Bestandteil der pflegerischen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern. Sie dürfen nicht durch weitere ordnungsrechtliche Vorgaben belastet werden.“ Beermann fordert eine Übergangsregelung für bestehende Wohngemeinschaften bis zum Jahr 2031 sowie eine klare Unterscheidung von stationären Pflegeformen.
Der Gesetzentwurf müsse zudem klarer darin sein, doppelte Prüfstrukturen zu vermeiden: „Die Zusammenarbeit zwischen den Prüfbehörden muss gesetzlich eindeutig geregelt werden, um Mehrfachprüfungen zu verhindern; unnötige Meldepflichten sollten gestrichen werden. In seiner derzeitigen Form bleibt das Gesetz hinter seinem eigentlichen Ziel zurück, Bürokratie abzubauen“, erklärt Beermann.
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