Die gestern vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Analyse zur Lage des Menschenhandels und der Ausbeutung präsentiert alarmierende Zahlen. Eine tiefere Untersuchung offenbart jedoch die hohe Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexuelle Ausbeutung sowie den dringenden Bedarf an speziellen Schutzmaßnahmen für diese Gruppe. Die Berichterstattungsstelle für Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte äußert sich dazu wie folgt:
„Im Jahr 2024 wurden insgesamt 232 Kinder und Jugendliche als Opfer sexueller Ausbeutung identifiziert, während gleichzeitig 397 Erwachsene betroffen waren. Der Anteil der minderjährigen Betroffenen ist erschreckend hoch. Zudem ist anzunehmen, dass noch viele weitere Kinder und Jugendliche betroffen sind, da zahlreiche Fälle sexualisierter Gewalt nicht als solche erkannt oder registriert werden.“
Deutschland hat gemäß der Europaratskonvention gegen Menschenhandel die rechtliche Verpflichtung, betroffene Kinder und Jugendliche zu schützen sowie zu unterstützen. Dies kann jedoch nur mit Hilfe von geschultem Fachpersonal realisiert werden. Mitarbeiter in Jugendämtern sowie anderen Einrichtungen der Jugendhilfe müssen darin ausgebildet werden, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel als Bedrohung des Kindeswohls zu erkennen und angemessen auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. Bislang existiert lediglich in Berlin eine spezialisierte Beratungsstelle, die seit Juni 2024 bereits 60 Betroffene unterstützt hat und Fachkräfte im Bereich Kinder- und Jugendhilfe schult. Das ist bei weitem nicht ausreichend; auch andere Bundesländer sowie Kommunen – insbesondere in städtischen Gebieten – sollten dringend aktiv werden.
WEITERE INFORMATIONEN
„Verborgene Realität – Handel mit Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ – Interview mit Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle für Menschenhandel am Institut.
Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Monitor zum Thema Menschenhandel in Deutschland: Erster periodischer Bericht (3., korrigierte Auflage), Berlin.
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg
2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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