Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen neuen Entwurf zur Regelung der Lebendorganspende vorgestellt. Am Mittwoch wird eine Anhörung mit verschiedenen Verbänden stattfinden, an der auch die Bundesärztekammer teilnehmen wird. Diese begrüßt das geplante Gesetz. „Es ist positiv, dass künftig mehr Menschen, die dies nach sorgfältiger Überlegung wünschen, bereit sein können, eine Niere zu spenden“, äußert sich Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 3.701 Organe transplantiert; jedes sechste davon stammte von lebenden Spendern. „Über 10.000 Menschen warten allein auf eine Nierentransplantation“, erklärt Privatdozent Dr. Fabian Halleck von der Berliner Charité und Mitglied der Ständigen Kommission für Organtransplantation bei der Bundesärztekammer. „Die Wartezeiten sind teilweise dramatisch länger als in anderen EU-Ländern; viele Patienten warten über zehn Jahre.“
Laut deutschem Recht muss ein lebender Spender nicht nur biologisch kompatibel mit dem Empfänger sein, sondern auch zu dessen engstem persönlichen Umfeld gehören. „Diese Regelung ist im europäischen Vergleich sehr restriktiv“, bemerkt Prof. Dr. Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats und ebenfalls Mitglied in der Organspendekommission. Daher unterstützt die Bundesärztekammer den Referentenentwurf ausdrücklich, da er weitgehend ihren Reformvorschlägen entspricht: Neben anonymen Nierenspenden sollen zukünftig auch Überkreuz- und Kettenspenden legalisiert werden – wenn ein potenzieller Spender biologisch nicht zu seinem Angehörigen passt, kann sein Organ künftig an ein anderes Paar vermittelt werden.
„Die Aussicht auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch; diese Neuregelung kommt unseren Patienten zugute,“ sagt Transplantationsmediziner Halleck weiter und befürwortet zudem den Wegfall des Vorrangs postmortaler Spenden: Bisher waren Lebendspenden oft nur dann erlaubt gewesen, wenn kein geeignetes Organ eines Verstorbenen verfügbar war – sollte das Gesetz verabschiedet werden können Ärzte nun häufiger direkt zur Lebendspende raten und Transplantationen vor einer Dialysepflicht durchführen.
„Insgesamt stellt dies einen verantwortungsbewussten Ansatz dar zur Erweiterung des Kreises potenzieller Spender,“ meint Frister als Vorsitzender des Ethikrats abschließend und fügt hinzu: „Jedoch wird selbst eine reformierte Lebendspende das Problem des Organmangels nicht lösen können; daher sollte die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Spenden weiterhin prioritär behandelt werden.“
Hier finden Sie die Stellungnahme der Bundesärztekammer zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes“.
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