Am 23. August organisiert die Initiative Tour de Verkehrswende, unterstützt vom Verein Changing Cities e. V., eine Veranstaltung in Dortmund. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), ansässig in Dortmund, nutzt diese Gelegenheit, um auf eine oft übersehene Gruppe von Mobilitätsnutzern aufmerksam zu machen: Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
„Wer neue Wege im Verkehr denkt, muss auch die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern berücksichtigen“, erklärt Alf Reuter, Präsident des BIV-OT. „Mobilität sollte für alle zugänglich sein.“
Technologische Fortschritte ermöglichen Mobilität – Zugänglichkeit ist entscheidend
In Deutschland sind etwa 1,6 Millionen Menschen, ob dauerhaft oder temporär, auf einen Rollstuhl angewiesen. Für diese Personen bedeutet Mobilität nicht nur Fortbewegung; sie ist auch der Schlüssel zur Teilhabe am Berufsleben, an Bildung und Freizeitaktivitäten. Die Orthopädie-Techniker aus den rund 4.500 Mitgliedsbetrieben des BIV-OT leisten durch ihre Expertise einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Menschen mit einer Gehbehinderung individuell versorgt werden und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Ihr handwerkliches Geschick wird eingesetzt, um Teilhabe und Lebensqualität zu fördern – angepasst an die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen. Dennoch nützt selbst die beste Versorgung wenig in einem öffentlichen Raum voller Hindernisse wie defekten Aufzügen oder fehlenden Rampen.
Zugänglichkeit ist keine Option – sondern Pflicht
Die UN-Behindertenrechtskonvention, welche seit 2009 in Deutschland gilt, verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrssystemen und Infrastrukturen. Sie fordert ein Umfeld, das es Menschen mit Behinderungen ermöglicht sich unabhängig und frei zu bewegen – nicht nur theoretisch sondern auch praktisch im Alltag.
„Orthopädie-Technik fördert individuelle Mobilität – jetzt müssen Städte diesen Raum schaffen“, appelliert Reuter An Stadtplaner und Entscheidungsträger.„Barrierefreiheit darf nicht länger als freiwillige Ergänzung betrachtet werden; sie ist unerlässlich dafür,“ betont er weiter. “Es geht darum sicherzustellen,dass Personen im Rollstuhl nicht aus dem Arbeitsmarkt oder dem Bildungssystem ausgeschlossen werden.” Wer Verkehrsplanung betreibt,muss Verantwortung übernehmen -und dabei alle Perspektiven einbeziehen,nicht nur die der Mehrheit.“
Zitierte Quellen:
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 9 und 20; gültig seit dem 26.März 2009 in Deutschland.
- Zahl der Rollstuhlnutzer; Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Teilhabebericht 2021
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Pressesprecherin des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik
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