Das kürzlich eingeführte Wohn- und Teilhabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern (WoTG M-V) bringt für Pflege-Wohngemeinschaften im Bundesland erhebliche bürokratische Herausforderungen mit sich. Diese Entwicklung könnte die Zukunft dieser bedeutenden Versorgungsform gefährden, wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) anlässlich einer Expertenanhörung im Sozialausschuss des Landtags betont.
Michael Beermann, Vorsitzender des bpa-Landesverbands, äußert Bedenken: „Der aktuelle Gesetzentwurf enthält zusätzliche Einschränkungen, die in der Praxis zu Unsicherheiten bei rechtlichen Fragen und Investitionen führen könnten.“ Er hebt hervor, dass Pflege-WGs nicht nur bei Angehörigen sehr geschätzt werden, sondern auch eine zentrale Rolle im pflegerischen Angebot von Mecklenburg-Vorpommern spielen. „Diese Einrichtungen dürfen nicht durch neue regulatorische Anforderungen belastet werden“, fordert Beermann und plädiert für eine Übergangsregelung bis 2031 sowie eine klare Trennung von stationären Versorgungseinrichtungen.
Der Entwurf sollte zudem deutlicher gegen doppelte Prüfstrukturen vorgehen: „Es ist notwendig, dass die Zusammenarbeit zwischen den Prüfbehörden gesetzlich klar geregelt wird, um Doppelprüfungen zu vermeiden; unnötige Meldepflichten sollten gestrichen werden“, erklärt Beermann weiter. Der Gesetzesentwurf bleibt hinter seinem Ziel zurück, Bürokratie abzubauen.“
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