Der Marburger Bund spricht sich entschieden gegen die im Koalitionsvertrag geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes aus. Die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit würde einen fundamentalen Bestandteil des Arbeitsschutzes untergraben. Flexibilität darf nicht bedeuten, dass Ärztinnen und Ärzte sowie andere Beschäftigte noch länger zur Verfügung stehen müssen. Wer ernsthaft den Gesundheitsschutz und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern will, muss bestehende Grenzen respektieren statt sie abzuschaffen“, betonte Dr. Susanne Johna, die Vorsitzende des Marburger Bundes.
In einem Positionspapier weist die Ärztegewerkschaft darauf hin, dass das aktuelle Recht bereits ausreichend flexible Modelle ermöglicht – basierend auf tarifvertraglichen Vereinbarungen, die stets auf Ausgleich und Begrenzung abzielen. Susanne Johna erklärt: „Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte gewährleisten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr medizinische Versorgung. Mehr Flexibilität ist nicht möglich!“ Eine gesetzliche Entgrenzung würde jedoch sowohl den Schutz der Beschäftigten als auch den Arbeitsschutz schwächen und tarifliche Regelungen unterlaufen. Viele Schutzmechanismen in Tarifverträgen bei längeren Diensten – wie Ruhezeiten oder Freizeitausgleich – setzen das Vorhandensein einer gesetzlichen Regel voraus, von der in tariflich definierten Ausnahmen abgewichen werden kann.
Daher fordert der Marburger Bund den Erhalt der täglichen Höchstgrenze im Arbeitszeitgesetz sowie Respekt für die tarifliche Regelungskompetenz ein. Eine rein wöchentliche Höchstarbeitszeit würde faktisch nach Abzug einer Mindestruhezeit von 11 Stunden eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 Stunden ohne Pausen ermöglichen.
Arbeitgeber werden aufgefordert, angestellten Ärztinnen und Ärzten mehr Souveränität über ihre Arbeitszeiten zu gewähren innerhalb bestehender Rahmenbedingungen. „Die Behauptung seitens Arbeitgebern, längere Tagesschichten würden eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen steht im klaren Widerspruch zu Kinderbetreuungszeitenbeschränkungen sowie arbeitsmedizinischen Erkenntnissen“, heißt es in dem Positionspapier des Verbandes angestellter Ärztinnen und Ärzte.
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