Bund stoppt weiteres Abgleiten der kommunalen Finanzen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2025 beschlossen. Klaus Mack, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläutert:
„Obwohl es wie ein rein technischer Prozess erscheint, ist diese Gesetzesänderung von großer Bedeutung für die Kommunen: Durch die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes gleicht der Bund auch die erwarteten Steuermindereinnahmen aus, die den Kommunen durch den im Sommer beschlossenen sogenannten Investitionsbooster entstehen werden.
Wir begrüßen es sehr, dass der Bund sein Versprechen hält und finanzielle Unterstützung leistet. Die finanzielle Lage in den Kommunen ist äußerst angespannt. Die Kompensation dieser prognostizierten Steuerausfälle verhindert zumindest ein weiteres Abrutschen ihrer Haushalte.
Aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz wird derzeit in einer Arbeitsgruppe das grundlegende Prinzip des Veranlassungskonnexitätsprinzips aus dem Koalitionsvertrag diskutiert und ein Mechanismus zur Umsetzung für zukünftige Fälle entwickelt.“
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