Wichtige Projekte vor Ort können endlich realisiert werden.
Am heutigen Donnerstag diskutiert der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen für Länder und Gemeinden. Klaus Mack, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläutert dazu:
„Die Bundesregierung setzt ein starkes Signal für unsere Gemeinden: Mit dem neuen Gesetz zur Finanzierung von Länder- und Gemeindeinfrastruktur stellen wir 100 Milliarden Euro aus dem im März beschlossenen Sondervermögen für Investitionen bereit. Dies bildet die Grundlage dafür, dringend benötigte Projekte vor Ort endlich umzusetzen – flexibel, schnell und zielgerichtet.
Egal ob neue Schulen, moderne Straßen, leistungsfähige Krankenhäuser oder nachhaltige Energieprojekte – die Gemeinden entscheiden gemeinsam mit den Ländern darüber, wo die Mittel am dringendsten benötigt werden. Die Bereiche der Mittelverwendung sind breit gefächert und umfassen auch Maßnahmen, die bereits ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Der Bund gewährt den Ländern weitreichende Freiheiten bei der Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene. Dies betrifft sowohl die Verteilung der Mittel als auch den Nachweis ihrer Verwendung. Entscheidend ist eine schnelle und unbürokratische Umsetzung sowie eine flexible Bereitstellung der Mittel zu gewährleisten. Wir vertrauen darauf, dass sich die Länder ihrer Verantwortung bewusst sind und die Gelder im Sinne der Menschen vor Ort einsetzen werden.
Diese Infrastrukturinvestitionen sind ein bedeutender Schritt: Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern das Wachstum und machen unser Land fit für kommende Jahrzehnte. Gemeinsam arbeiten wir an einer starken, nachhaltigen Zukunft voller Lebensqualität – für alle Menschen in Deutschland.“
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