Die Vorschläge von Manfred Lucha, dem Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, zur Abschaffung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) – der höchsten Instanz der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen – und zur Ersetzung seiner Entscheidungen durch politische Gesetzgebung könnten insbesondere gravierende Folgen für die Versorgung von Frühgeborenen haben. Diese Initiative wird vom gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Jochen Haußmann, scharf kritisiert:
„Die Versorgung von Frühgeborenen in Baden-Württemberg ist ein äußerst bedeutendes Thema. Mit seinem direkten Angriff auf den GBA hat sich Minister Lucha in eine Sackgasse manövriert und gefährdet damit die essentielle Fachdebatte über die aktuellen Herausforderungen in diesem medizinischen Bereich. Es wäre viel zielführender, wenn wir eine sachliche Diskussion führen würden. Einerseits sind Mindestmengen für eine qualitativ hochwertige Versorgung wichtig; andererseits müssen wir auch den Aspekt der pflegerischen Betreuung berücksichtigen.“
Ab 2024 gilt gemäß der Mindestmengenregelung (Mm-R) des GBA für die Behandlung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 g eine jährliche Mindestmenge pro Krankenhausstandort von 25 anstelle bisheriger 14 bzw. übergangsweise im Jahr 2023 von 20 Fällen. Der Verband leitender Kinder- und Jugendärzte sowie Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD) hat bereits zu Beginn des letzten Jahres darauf hingewiesen, dass es in allen Perinatalzentren einen eklatanten Mangel an Pflegepersonal gibt.
Der VLKKD äußert Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verlustes nahezu der Hälfte dieser Level-I-Zentren: Durch notwendige Zentralisierungen könnte es schwierig werden, die adäquate Pflege intensiv betreuungsbedürftiger Frühgeborener sicherzustellen. Auch die bereits jetzt fehlenden Kapazitäten in den Frauenkliniken der verbleibenden PNZ I stellen ein weiteres Problem dar.
Daher ist ein konstruktiver Dialog zwischen dem Land und dem GBA erforderlich, statt einer pauschalen Kritik seitens Minister Lucha. Ob das Angebot des VLKKD – eine modifizierte Abgrenzung zwischen den beiden Versorgungsstufen vorzusehen (Level I für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 750 g oder einem Gestationsalter unter 26 Wochen; Level II für solche ab 750 g oder ab 26 Schwangerschaftswochen) – als Lösung dienen kann, sollte politisch erwogen werden; jedoch bedarf dies einer Bewertung durch den GBA. Ich fordere Minister Lucha auf, wieder einen sachlichen Kurs einzuschlagen und das Gespräch mit dem GBA zu suchen.“
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