Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßt die Intention des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG), die stationäre Gesundheitsversorgung zukunftsfähig zu gestalten. Dennoch äußert der Verband Bedenken, da wesentliche strukturelle Herausforderungen weiterhin ungelöst bleiben – insbesondere die anhaltende Verbindung der Finanzierung an Fallzahlen.
„Eine nachhaltige Reform kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Budgets der Krankenhäuser vollständig von den erbrachten Leistungen entkoppelt werden“, hebt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV, hervor. Die geplante Verschiebung der Vorhaltevergütung auf das Jahr 2028 sei unzureichend. Denn selbst in ihrer vorgesehenen Form bleibe sie faktisch an Fallzahlen gebunden: 40 Prozent der Vergütung basieren direkt auf den tatsächlich erbrachten Leistungen, während sich die restlichen 60 Prozent – als Vorhaltepauschalen bezeichnet – nach den Fallzahlen des Vorjahres richten.
Für eine echte Transformation im Bereich der Krankenhäuser ist jedoch eine verlässliche und bedarfsorientierte Finanzierung erforderlich, unabhängig von Fallzahlen. Nur so können sowohl die Qualität der Versorgung als auch die wirtschaftliche Stabilität gewährleistet werden.
Daher fordert der DEKV eine umfassende Überarbeitung des Systems zur Vorhaltefinanzierung im KHAG, um dem Anspruch einer Reform gerecht zu werden und langfristige Lösungen für strukturelle Probleme im Krankenhauswesen zu finden.
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