Berlin, 08.10.2025 – Die Bundesärztekammer (BÄK) zeigt sich erfreut darüber, dass die Bundesregierung nach langwierigen Verhandlungen einen Entwurf für das Krankenhausanpassungsgesetz vorgelegt hat. „Das lange Warten auf eine Entscheidung war längst überfällig“, betont BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. „Dennoch sind im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf kaum wesentliche Fortschritte erkennbar. Stattdessen gibt es nur vereinzelte Anpassungen wie etwa bei den Anrechnungsregelungen für Fachärzte in den Leistungsgruppen; zudem finden sich einige problematische Änderungen sowie alte und neue Unstimmigkeiten wieder. Anstelle der versprochenen Bürokratievereinfachung werden zusätzliche Meldepflichten eingeführt; gestärkt werden nicht diejenigen, die täglich an der Patientenversorgung arbeiten, sondern der Medizinische Dienst und die Gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist es umso wichtiger, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um notwendige Verbesserungen zu erreichen.“
Besonders besorgt ist die Bundesärztekammer über die unzureichende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung in dem Entwurf. Die Planung basierend auf Leistungsgruppen wird zwangsläufig zu einer stärkeren Zentralisierung von weiterbildungsrelevanten Inhalten führen müssen. Deshalb sind verstärkte Kooperationen zwischen Krankenhäusern sowie mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren unerlässlich geworden.“ Hierbei stehen jedoch arbeitsrechtliche Hindernisse praktikablen Lösungen im Weg – insbesondere fehlen Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung bei Arbeitnehmerüberlassung“, erklärt Reinhardt.
Kritisch sieht die BÄK auch das Konzept der Vorhaltevergütung: „Die Idee einer Finanzierung versorgungsnotwendiger Strukturen unabhängig von Fallzahlen ist prinzipiell richtig gedacht gewesen – doch bleibt in ihrer jetzigen Form dennoch ein Bezug zur Fallzahl bestehen.“ Dies birgt Risiken falscher Steuerungen sowie zusätzlichen bürokratischen Aufwandes.“ Die durch den Gesetzentwurf gewonnene Zeit muss genutzt werden,“ mahnt Reinhardt eindringlich,“um ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten.“
Auch beim sogenannten Grouper-Algorithmus zur Zuordnung von Fällen zu Leistungsgruppen sieht man seitens BÄK erhebliches Verbesserungspotential gegeben: „Gerade innerhalb großer Bereiche wie Innerer Medizin oder Chirurgie sind Fehlzuordnungen nahezu vorprogrammiert worden – hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, fordert abschließend Dr.Klaus Reinhardt.
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