Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. äußert deutliche Kritik an dem geplanten Tariftreuegesetz, das morgen im Bundestag zur ersten Lesung kommt. Der Entwurf wird als wettbewerbsverzerrend und unvereinbar mit der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie sowie Koalitionsfreiheit betrachtet. Zudem schafft er erhebliche bürokratische Hürden, die den versprochenen Abbau von Bürokratie ignorieren. Für den öffentlichen Sektor stellt das Gesetz einen erheblichen Kostentreiber dar, was angesichts der prekären Haushaltslage unverantwortlich ist. Das Gesetz muss vollständig überarbeitet werden und zwar umgehend“, betont Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw.
Die vbw fordert dringend Anpassungen am Gesetzentwurf und zeigt sich enttäuscht über die Empfehlungen des Bundesrats zum Tariftreuegesetz. „Es ist nicht akzeptabel, dass Unternehmen mit bestehenden Branchen- oder Haustarifverträgen ebenfalls unter das neue Gesetz fallen sollen. Die Ablehnung dieser Ausnahmeregelung durch den Bundesrat ist ebenso unverständlich wie die Ablehnung einer Erhöhung des Auftragswerts“, erklärt Brossardt weiter.
Erfahrungen mit Landestariftreuegesetzen zeigen keine nachweisbaren positiven Effekte in Bezug auf eine stärkere Tarifbindung bei Arbeitgebern oder Arbeitnehmern auf“, so Brossardt weiter ausführt: „Stattdessen führen sie zu einer Verkleinerung des Bieterkreises und einem enormen Verwaltungsaufwand.“ Angesichts knapper kommunaler Kassen sei dies ein weiterer Grund für eine umfassende Überarbeitung des Tariftreuegesetzes.
Befürworter behaupten fälschlicherweise, dass Lohndumping durch Steuergelder verhindert werden soll“, kritisiert er abschließend: „Wir haben bereits ein System von Lohnuntergrenzen und Arbeitsbedingungen basierend auf deutschen Gesetzen.“
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